E-Wertpapiere

Siemens begibt erstmalig ein Kryptowertpapier

Siemens gibt den Eisbrecher im Markt für elektronische Wertpapiere und begibt mit Hilfe von Hauck Aufhäuser Lampe eine Emission über 60 Mill. Euro. Die Transaktion läuft über die Polygon-Blockchain.

Siemens begibt erstmalig ein Kryptowertpapier

bg Frankfurt – Siemens hat erstmalig ein Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere in Höhe von 60 Mill. Euro dezentral auf einer öffentlichen Blockchain begeben. Bei der Transaktion fungierte Hauck Aufhäuser Lampe als Registerführer und Zahlstelle. In die Inhaberschuldverschreibung investierten einer Mitteilung zufolge die Dekabank, die DZ Bank und Union Investment. Das Papier sei entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere in einem dezentralen Register auf einer öffentlichen Blockchain registriert worden. Die Sicherung der Private Keys erfolge über den hauseigenen Kryptoverwahrer von Hauck Aufhäuser Lampe, die Hauck Aufhäuser Digital Custody AG, heißt es.

Die Transaktion wurde am Montag abgewickelt. In Form und Höhe der Emission sei damit „ein Meilenstein“ in der Entwicklung digitaler Wertpapiere in Deutschland gelegt worden, heißt es. In dieser dezentralen Struktur war dann auch keine Abwicklung über einen Zentralverwahrer oder einen Market Maker notwendig – das ist ja der Vorteil von Blockchain-Systemen in der Wertpapierabwicklung. Die Parteien der Transaktion konnten somit direkt bilateral miteinander handeln und das Papier über das Register abwickeln, heißt es. „Die Entwicklung digitaler Wertpapiere geht langsam, aber stetig voran. Unsere gemeinsame Transaktion zeigt eindrücklich, dass sowohl Industrie- als auch Finanzunternehmen von einer dezentralen Struktur im Kapitalmarkt überzeugt sind und darin ernsthaftes Potenzial sehen“, sagt Simon Seiter, Head of Digital Assets bei Hauck Aufhäuser Lampe.

Als Blockchain hatte Hauck Aufhäuser Lampe Polygon ausgewählt. Kryptowertpapiere sind Wertpapiere, die nach dem Gesetz für elektronische Wertpapiere (eWpG) elektronisch auf einem dezentralen Register begeben werden. Hauck Aufhäuser Lampe hatte 2022 als eine der ersten Banken in Deutschland die vorläufige Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung erhalten.

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