BaFin stellt Mangel fest

Société Générale in Deutschland muss Geldwäscheprävention verbessern

Die Société Générale in Deutschland hat Verbesserungsbedarf in der Geldwäscheprävention. Die BaFin hat einen "wesentlichen Mangel" festgestellt.

Société Générale in Deutschland muss Geldwäscheprävention verbessern

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Die Société Générale in Deutschland muss die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern. Das hat die Finanzaufsicht dem in Frankfurt ansässigen Institut am 18. Januar auferlegt, wie die BaFin am Montag mitteilte. Hintergrund ist, dass sie "einen wesentlichen Mangel" in den Datenverarbeitungssystemen zur Transaktionsüberwachung festgestellt habe.

Um Hinweise auf mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auszumachen, sind Finanzinstitute demnach verpflichtet, Transaktionen im Zahlungsverkehr zu überwachen. Verdächtige Zahlungsflüsse und Aktivitäten müssen der Financial Intelligence Unit gemeldet werden.

Frist für Mängelbehebung

Die Niederlassung der Franzosen in Deutschland muss auf Geheiß der Aufsicht diesen Mangel binnen einer nicht öffentlich genannten Frist beseitigen und laufend über Fortschritte informieren, wie es heißt. Der Bescheid sei seit Montag bestandskräftig. Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt wollte sich auf Anfrage nicht zu der Mitteilung äußern.

Erst in der vergangenen Woche hatte die BaFin erklärt, die Deutsche Bank zur Beseitigung von Defiziten in der Geldwäscheprävention aufgefordert und ihr Strafen angedroht zu haben, sollte sie dem nicht nachkommen. Auch dabei ging es um Transaktionsüberwachung.

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