Sparkassen fürchten um ihr Kontrollsystem

Finanzmarktgesetz soll "Goldplating" reparieren

Sparkassen fürchten um ihr Kontrollsystem

wf Berlin – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) appelliert an den Gesetzgeber, die neuen Grenzen bei der Zahl von Aufsichtsratsmandaten wieder zu lockern. Die Beschränkungen gingen weit über die europäischen Vorgaben hinaus, schreibt die DK in einer Stellungnahme für die öffentliche Anhörung zum “Finanzmarktanpassungsgesetz” im Bundestag am Montag. Besonders die Sparkassen sehen die Zusammenarbeit in ihrem Verbund stark gefährdet, sollte es nicht zu einer Korrektur kommen. Das Anliegen ist ihnen so wichtig, dass sie sich mit einer eigenen Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestags gesondert neben der DK positioniert haben.Hierzulande ist für alle CRR-Banken, also Institute, die der Capital Requirements Regulation unterliegen, die Höchstzahl von Aufsichtsratsmandanten zum Jahresbeginn 2014 gesenkt worden. Grundsätzlich dürfen Mandatsträger branchenunabhängig nur noch vier Aufsichtsratsmandate wahrnehmen. Vorstandsmitglieder dürfen nur zwei Mandate innehaben. Dieses “Goldplating” der Vorgaben aus Brüssel stelle die Sparkassen-Finanzgruppe als dezentral organisierte Verbundgruppe “vor erhebliche Probleme”, schreibt der Sparkassenverband DSGV. Eine wirksame und effiziente Steuerung sieht der DSGV dadurch gewährleistet, dass die einzelnen Aufsichtsmandate in den verschiedenen Unternehmen von den höchsten Repräsentanten der Sparkassen in der jeweiligen Region wahrgenommen werden. “Verbandspräsidenten und Landesobleute halten den Verbund zusammen.” DK und DSGV dringen darauf, eine Beschränkung auf eine bestimmte Mandatszahl nur bei Instituten vorzuschreiben, “die aufgrund ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte von erheblicher Bedeutung” sind. So sehe es auch die EU-Regulierung vor.Auch andere Branchen sorgen sich um Punkte, die nicht in der als technisch eingestuften Novelle stehen: So mahnt der Sachwerteverband BSI an, dass die mit dem Kapitalanlagengesetzbuch angestrebte umfassende Regulierung von Finanzprodukten noch lückenhaft sei. Während die geschlossenen Fonds nun umfassende Vorgaben haben, segeln eine Reihe von Anbietern von Vermögensanlagen unreguliert unter der Flagge “operativ tätiger Unternehmen außerhalb des Finanzsektors”.