Institutssicherung

Sparkassen müssen Sicherung stärken

Die Reform der Institutssicherung trifft auch die Sparkassen. Unter anderem geht es um Einlagensicherung und Governance.

Sparkassen müssen Sicherung stärken

bn/wf Frankfurt/Berlin  – 

Auf die Sparkassen-Finanzgruppe kommt im Zuge der Reform ihrer Institutssicherung die Verpflichtung zum Aufbau eines milliardenschweren Extra-Topfes zu. Ein Bericht des „Handelsblatts“, dem zufolge die Finanzgruppe nach dem Willen der Aufsicht ab 2025 über eine Reihe von Jahren neben der gesetzlichen Einlagensicherung ein zweites Budget ansparen muss, das 0,5% der Einlagen abdeckt, ist am Dienstag in Finanzkreisen bestätigt worden. Schätzungen zufolge dürfte dieser Anteil auf ein voraussichtliches Volumen von rund 5 Mrd. Euro hinauslaufen. Mit der Entwicklung des Depositenbestands kann sich dies in den kommenden Jahren indes noch deutlich verändern.

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörden äußern sich dazu auf Anfrage nicht. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) teilte am Dienstag mit, er befinde sich „hierzu aus den jeweiligen Interessenlagen heraus in einem produktiven Austausch“. Unterstützt werde er von einem Lenkungsausschuss aus Re­präsentanten der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe. Man gehe davon aus, „den Prozess planmäßig abzuschließen“.

Komplexes Gebilde

Nach einer Überprüfung der Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe hatte die EZB für den Fall künftiger Schieflagen kürzere Entscheidungswege und eine übersichtlichere Governance gefordert. Momentan hat das Sicherungssystem insgesamt 13 Subsysteme vor allem regionaler Sparkassen- und Giroverbände, aber auch der Landesbanken und Girozentralen sowie der Landesbausparkassen und einen nicht minder komplexen Überlaufmodus, der Ad-hoc-Beschlüsse vereitelt. Dies stößt auch im Sektor selbst mancherorts auf Kritik.

Einen ersten Entwurf, wie eine einfachere Struktur aussehen könne, hatte die Finanzgruppe der EZB vor einigen Monaten vorgelegt. Dieser sah ein separates Budget vor. Dem Vernehmen nach betrachtete die EZB diesen Vorstoß als Ausgangs-, keinesfalls aber als Endpunkt der Debatte. Was den Umfang des Extra-Etats angeht, dürfte laut Beobachtern die Aufsicht mit 0,5% der Einlagen bzw. voraussichtlich 5 Mrd. Euro ihre Vorstellungen durchgesetzt haben.

Dass das Budget erst ab dem Jahr 2025 aufgebaut werden muss, dürfte unterdessen vielen Akteuren im Sparkassenlager zupasskommen. Denn in vier Jahren endet die Frist, innerhalb deren die Banken in den EU-Mitgliedstaaten im Zuge der europäischen Einlagensicherung Rücklagen für 0,8% ihrer Einlagen bilden müssen. Dies bedeutet voraussichtlich ein Volumen von 7 Mrd. Euro. Die Beiträge der öffentlich-rechtlichen Institute könnten anschließend weiter fließen, um fortan den neuen Sicherungstopf zu finanzieren. Ein zustimmungsfähiges Konzept, das alle Bedenken mit Blick auf Tempo und Governance ausräumt, lässt aus Sicht der Aufsicht indes weiter auf sich warten.