BAFIN

Spielräume der Aufsicht

Es war eine volle Breitseite, die die Bürgerbewegung Finanzwende in der vergangenen Woche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abfeuerte. "Die Akte BaFin - Zu mutlos, zu langsam, zu formal". Alles bekannt, man sei...

Spielräume der Aufsicht

Es war eine volle Breitseite, die die Bürgerbewegung Finanzwende in der vergangenen Woche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abfeuerte. “Die Akte BaFin – Zu mutlos, zu langsam, zu formal”. Alles bekannt, man sei enttäuscht vom Inhalt der Studie, entgegnete BaFin-Präsident Felix Hufeld diesen Mittwoch auf dem Verbraucherschutzforum in Frankfurt.Auf Kritik und parlamentarische Anfragen antworten BaFin und das übergeordnete Bundesfinanzministerium meist defensiv und erläutern, was man nicht darf: Bei Angeboten, die nicht unter eine Erlaubnis- oder Prospektpflicht fallen, dürfe man nicht tätig werden; bei den Vermögensanlagen gebe es keine laufende Aufsicht; eine Befugnis zur Durchführung von Sonderprüfungen gebe es nicht – und so weiter.Diese defensive Argumentation verstärkt den Eindruck, dass man vielleicht doch mehr tun könnte in Sachen Aufsicht und Verbraucherschutz. Sicher, die strikte Schweigepflicht für die aufsichtsrechtlichen Aktivitäten macht es schwer herauszustellen, was man alles tut. Doch auch wenn die BaFin-Aktivität im Hintergrund viel größer sein sollte, als man es vermutet – die Kritik sollte man sich in Frankfurt und Bonn genau anschauen und nicht einfach vom Tisch wischen.Gerne betont die Behörde eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass eine staatliche Finanzaufsicht auf dem Boden des Rechtsstaats agieren muss – und nicht nach Lust und Laune aus der Hüfte auf unseriöse Marktteilnehmer schießen kann. Klar, eine Wildwest-Aufsicht will niemand.Die Frage ist aber, ob immer alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt worden sind. Und warum bei vielen Beobachtern der Eindruck entsteht, dass die Aufsicht juristisch meist eher die konservativste Auslegungsvariante zu wählen scheint? Die Rechtssicherheit der BaFin-Maßnahmen sei besonders wichtig, heißt es. Das klingt fast danach, als wolle man sich zuerst absichern, bevor man tätig wird.Der Werkzeugkasten und die Befugnisse der BaFin haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. 2015 wurde die Produktintervention mit dem Kleinanlegerschutzgesetz eingeführt – von der BaFin selbst als scharfes Schwert tituliert. Auch hier geht es nicht darum, dass eine Aufsicht wild um sich schlägt – doch bislang blieb das Schwert meist in der Scheide. Klar ist aber auch, dass es Grenzen gibt, was mit den Mitteln einer öffentlichen Aufsicht zu leisten ist. Es geht jetzt um den Spielraum im Rahmen dieser Grenzen – nicht mehr und nicht weniger.