SRB kann künftig Ausschüttungen von Banken begrenzen
ahe Brüssel
Die europäische Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) hat ihre Regeln für die regulatorischen Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) angepasst und dabei unter anderem eine neue Kenngröße eingeführt, mit der die Gewinnausschüttung der Banken begrenzt werden kann. Dieser maximal verteilbare Betrag in Bezug auf das Bail-in-Kapital (M-MDA) soll bei Verstößen gegen die MREL-Anforderungen zum Tragen kommen.
Eingeführt wird die Kennziffer endgültig und für alle Anforderungen zum 1. Januar 2022, wenn auch erste verbindliche MREL-Zwischenziele erreicht sein müssen. Dann müssen alle Banken den SRB über Verstöße informieren – auch im Vorhinein, wenn diese dann schon absehbar sind. Bei der Brüsseler Behörde beginnt dann zunächst eine neunmonatige Prüfphase, in der über eine Begrenzung der Ausschüttungsmöglichkeiten entschieden wird.
Insgesamt haben die Banken im SRB-Einflussbereich im Jahr 2020 MREL-fähige Instrumente im Wert von 275 Mrd. Euro emittiert, wie der Einheitliche Abwicklungsausschuss weiter mitteilte. Unter Einbeziehung des kombinierten Pufferbedarfs ergab sich im Dezember 2020 damit nur noch ein Fehlbetrag gegenüber den Vorgaben von 0,6%. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 1,2% gewesen.