Staatshilfe für Banken ist noch immer die Regel
lee Frankfurt – Die Rettung der Nord/LB und der Volksbank von Bari mit öffentlichen Geldern hat keineswegs nur anekdotischen Charakter. Wie der während der Finanzkrise gegründete Financial Stability Board (FSB) in seinem jüngsten Fortschrittsbericht konstatiert, wurden systemrelevante Institute in den vergangenen Jahren rund um den Globus in den seltensten Fällen aufgelöst. Selbst in Ländern mit gut entwickeltem Abwicklungsregime sei es weiterhin üblich, dass der Staat kleineren und mittleren Banken in Notlagen beistehe.Konsequenterweise preisen die Anleiheanleger das Risiko, bei einer Schieflage der Bank in Haftung genommen zu werden, dann auch nur teilweise ein. Die Risikowächter werten es gleichwohl als Fortschritt, dass die Preise für Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps/CDS) von systemrelevanten Banken inzwischen sensibler auf einen Anstieg des Ausfallrisikos reagieren als noch 2008. So deuteten die Renditen der verlustabsorbierenden Schuldtiteln, die in der Regel nur von sehr großen Adressen emittiert werden, darauf hin, dass den Anlegern die Gefahr eines Bail-in zumindest bewusst ist.Ein großer Teil der regulatorischen Veränderungen der vergangenen Jahre zielt darauf ab, die Voraussetzung für die Gläubigerhaftung bei Banken zu schaffen. Beispiel hierfür ist das seit einigen Jahren geforderte Hybridkapital, das in der Haftung zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital steht. Die zu diesem Zweck emittierten verlustabsorbierenden Anleihen und nachrangigen Schuldtitel erfreuen sich seit einigen Jahren steigender Nachfrage seitens der Investoren. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das Zinstief, das risikoärmere Anleihen oftmals zum Verlustgeschäft macht.