Stabilitätsrat präzisiert Abwicklungsprozesse

Deutliche Fortschritte bei Lösungen zur Rettung von Banken in den wichtigen Ländern

Stabilitätsrat präzisiert Abwicklungsprozesse

sto Frankfurt – Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat wie angekündigt detaillierte Empfehlungen für die Abwicklungsmechanismen von Banken vorgelegt. In einer begleitenden Erklärung zu den gleich drei veröffentlichten Dokumenten äußerten sich die Wächter über das weltweite Finanzsystem auch zufriedener als bislang mit den Bemühungen einzelner Ländern, institutionalisierte Lösungen für die Rettung oder Abwicklung maroder Geldhäuser zu schaffen.”Wichtige Länder sind auf dem besten Weg, bald die hierfür notwendigen Gesetze zu haben”, betonte Paul Tucker, stellvertretender Gouverneur der Bank of England und Vorsitzender der FSB-Lenkungsgruppe zur Abwicklung. Die Veröffentlichung der detaillierten Vorgaben für die Abwicklungsmechanismen, die sich an die nationalen Aufseher richten, sieht Tucker als einen bedeutenden Schritt vorwärts bei dem Ziel, die systemrelevanten Kreditinstitute abwickelbar zu machen, ohne dabei Steuergelder zu benötigen. Der FSB habe somit deutliche Fortschritte gemacht, wurde hervorgehoben. Effiziente StrategienIm April hatte sich der FSB noch sehr kritisch über die Fortschritte in den einzelnen Ländern geäußert und dringend mehr Einsatz gefordert. Zugleich hatte der Rat angekündigt, als Hilfe detaillierte Empfehlungen herauszugeben, die nun vorgelegt wurden (vgl. BZ vom 12. April). In den vorgelegten Dokumenten geht es um effiziente Auflösungsstrategien, die Analyse von hierfür geeigneten rechtlichen, operativen und finanziellen Strukturen und andere Bedingungen für die Abwickelbarkeit. Sie vertiefen die bereits durch den FSB festgelegten Kernelemente der Bankenabwicklung, die unter anderem die Vorlage von Testamenten durch die Geldhäuser, eigene Abwicklungsstrategien durch die Aufseher und die internationale Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Bankenschieflagen vorsehen.Unter anderem wird nun präzisiert, dass die Aufseher bei den Abwicklungsstrategien ausreichend große Liquiditäts- und Kapitalpuffer in Form von Aktien, Anleihen und anderen unbesicherten Verbindlichkeiten miteinplanen sollen. Diese Kapazitäten sollten von Parteien gehalten werden, die durch die Übernahme des Verlustes nicht die Finanzstabilität gefährden, heißt es. Ferner wird darauf verwiesen, dass die Strukturen eines Instituts bei der Abwicklung so ausgestaltet sein müssten, dass seine Geschäfte und vor allem seine Funktionen für das Finanzsystem aufrechterhalten werden.Für die angestrebte Gläubigerhaftung (Bail-in) müssten entsprechend sichere gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, empfiehlt der Rat weiterhin. Zudem werden zwei Ansätze bei grenzüberschreitenden Schieflagen empfohlen: Entweder soll die Aufsichtsbehörde des Mutterkonzerns die Leitung hierbei übernehmen, und es sollen vor allem dessen Gläubiger herangezogen werden. Oder mehrere Aufseher auch der Töchter sollen zusammenarbeiten, was zudem die Gläubiger der Konzerntöchter miteinbezieht. Beide Ansätze können auch gleichzeitig greifen.