Städte begehren gegen Banken auf

Reform der Einlagensicherung privater Institute stößt auf Kritik - Warnung vor Verwerfungen

Städte begehren gegen Banken auf

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund opponiert gegen die Reduktion des Einlagenschutzes durch die privaten Banken Deutschlands. Andere von der Reform betroffene Einleger äußern sich zurückhaltender.bn Frankfurt – Gegenwind, aber auch Lob erfahren die privaten Banken in Deutschland nach ihrer Ankündigung, Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden von ihrem freiwilligen Sicherungsfonds auszunehmen. Dies zeigt eine Umfrage der Börsen-Zeitung. So wendet sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen die am Freitag vom Bundesverband deutscher Banken präsentierten Änderungen. Kritik an Benachteiligung”Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt weiterhin eine Benachteiligung der Kommunen bei einer Neuregelung der freiwilligen Einlagensicherung ab”, erklärt Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Finanzdezernent der Organisation, welche der Bankenverband dem Vernehmen nach vorzeitig in seine Reformpläne eingeweiht hatte.Die Steuerzahler hätten wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass “zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird als Privatanlagen”, erklärt er. Auch fördere der Vorschlag des Bankenverbandes die Gefahr von Verwerfungen in der Bankenbranche, da institutionelle Anleger wie eben auch eine Kommune künftig mit Verweis auf die Neuregelung und nicht final abschätzbare Risiken ihr Geld woanders anlegen könnten.Zurückhaltender äußern sich andere Betroffene der Neuerungen, welche nicht nur für Bund, Länder und Gemeinden gelten, sondern auch “bankähnliche Kunden” wie Vermögensverwalter oder Finanzholdinggesellschaften umfassen. So hält sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eher bedeckt. “Für eine endgültige Beurteilung der Reform ist es noch sehr früh”, erklärt GDV-Chefvolkswirt Klaus Wiener: “Weitere Details sollen ja noch veröffentlicht werden. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist aber in jedem Fall wichtig, dass der Bestandsschutz für Altinvestments gewahrt bleibt.” Ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI teilte am Freitag mit, für Investmentfonds gewähre die freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbands schon heute keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die Sicherung von Bankeinlagen. “Viel wichtiger ist, dass Fonds gesetzlich verpflichtet sind, die Bankeinlagen ab einer bestimmten Höhe breit zu streuen und Ausfallrisiken der Banken in ihrem Risikomanagement sorgfältig zu prüfen”, erläuterte er.Vom Hessischen Wirtschaftsministerium sowie der Allianz war am Freitag zunächst keine Einschätzung zu erhalten. Die Deutsche Bundesbank begrüßt unterdessen den Umbau.”Indem der Bankenverband private Einleger in den Mittelpunkt rückt, konzentriert er sich auf diese besonders schützenswerte Kundengruppe”, erklärte Vorstandsmitglied Andreas Dombret laut Reuters: “Sein Leistungsversprechen nimmt dadurch insgesamt an Glaubwürdigkeit zu.” Derzeit sichert der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken die Einlagen jedes Kunden bis zu einer Höhe von 20 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab.