Städtetag moniert Reform der privaten Einlagensicherung

Kommunen könnten Zahlungsverkehr verlagern

Städtetag moniert Reform der privaten Einlagensicherung

dpa-afx Berlin – Für viele Kommunen stellt sich von Oktober an die Frage, wo sie künftig ihr Geld anlegen sollen. Denn bei privaten Banken sind ihre Einlagen dann nicht mehr geschützt. Am 1. Oktober tritt die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken in Kraft – mit weitreichenden Auswirkungen für die Kämmerer der Städte und Gemeinden. Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass viele Städte danach kein Geld mehr bei privaten Banken anlegen werden. “Jede Stadt wird sich überlegen müssen, wie sie unter diesen neuen Rahmenbedingungen noch mit privaten Banken zusammenarbeiten kann”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, am Dienstag.Ähnlich hatte sich bereits der Deutsche Städte- und Gemeindebund in der Börsen-Zeitung geäußert. Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Finanzdezernent des Verbands, hatte den privaten Banken in Deutschland einen Abfluss von Depositen nach der Reform ihrer freiwilligen Einlagensicherung prophezeit: “Wir gehen davon aus, dass es ab Oktober zu Bewegungen kommen wird. Wie stark diese sein werden, wird man sehen.” (vgl. BZ vom 13. September).Dedy kritisierte die Entscheidung des Bundesverbandes deutscher Banken, die Einlagensicherung für Kommunen zu streichen. Ob Kommunen ihre Anlagen nun von privaten Geldhäusern hin zu Sparkassen und Volksbanken umschichten, ist bisher nach Angaben aus der Kreditwirtschaft nicht zu erkennen.Die Privatbanken hatten im Frühjahr beschlossen, den Einlagenschutz einzuschränken. Im Pleitefall können dann nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. “Als professionelle Investoren verfügen sie in der Regel über die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können”, meint der Verband.In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab. Nach Angaben des Bankenverbandes sind bei Privatinstituten in der Regel je Kunde mindestens 1 Mill. Euro an Einlagen pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher. Städte denken umWenn zum 1. Oktober die Einlagensicherung für Kommunen entfällt, werden Städte laut Dedy mit einigen Privatbanken nur noch eingeschränkt zusammenarbeiten können. Sie würden “auch prüfen, ob der Zahlungsverkehr, zum Beispiel für Gebühreneinzahlungen, auf andere Institute zu verlagern ist”. Für Kommunen stelle sich die Frage, ihre örtlichen Anlagestrategien neu ausrichten zu müssen.Doch Umschichtungen vor der Reform haben – bisher zumindest – weder Privatbanken noch Sparkassen und Volksbanken festgestellt. Dafür sei es zu früh, heißt es übereinstimmend. Ausgeschlossen werden könne dies aber nicht. Die Sparkassen verbuchten im ersten Halbjahr nach eigenen Angaben sogar einen leichten Rückgang bei den Kundeneinlagen. Im Juli habe es insgesamt ein leichtes Plus gegeben. Der Anteil von Kommunen sei dabei offen.