Start von Mifid und Priips stellt Anleger auf die Probe

Fondsbranche sieht "Flickenteppich" an Informationen - Anbieter vor Datenflut

Start von Mifid und Priips stellt Anleger auf die Probe

jsc Frankfurt – Der Start der EU-Regelwerke Mifid II und Priips fordert private Anleger heraus. Fortan erhalten sie mehrere Dokumente zu den Kosten von Produkten und stehen vor einem “Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen”, wie der deutsche Fondsverband BVI kritisiert, während der europäische Branchenverband Efama eine Irreführung der Anleger befürchtet. Nachdem am Montag ein Basisinformationsblatt gemäß der Priips-Verordnung für “verpackte” Produkte wie Fonds, Lebensversicherungen und Zertifikate eingeführt wurde, greift am heutigen Mittwoch nach jahrelanger Vorbereitung die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die im Wertpapiervertrieb neue Offenlegungspflichten mit sich bringt.Auf die Probe gestellt sieht sich auch die Finanzbranche, die eine Flut an Daten verarbeiten muss. Die Anbieter haben bis kurz vor Jahresende Zielmarktdaten zu 21 000 Fondsanteilen sowie zu 1,1 Millionen verbrieften Derivaten gemeldet, berichtet der WM Datenservice, und auch Kostenangaben liegen meist schon vor. Der Aufwand für die Branche gilt als enorm, und einige Hersteller stellen die Daten Anfang dieses Jahres bereit. Der WM Datenservice gehört zur WM Gruppe, die auch die Börsen-Zeitung herausgibt.Die EU-Verordnung Priips, die umfassende EU-Richtlinie Mifid II und hierzulande auch noch die Investmentsteuerreform haben im vergangenen Jahr wie kaum ein anderes Projekt die Branche gefordert. Neben dem Wertpapierhandel regelt Mifid II auch den Produktvertrieb und schreibt eine genauere Begründung als bislang für den Erhalt von Vertriebsprovisionen vor. Je nach Vorgehen der Aufsicht können die neuen Regeln verschiedene Vertriebsmodelle unter Druck setzen, wie Experten der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann in einem Gastbeitrag warnen. Allerdings bleibe Anbietern ein Gestaltungsspielraum, wie sie die geforderte Qualitätsverbesserung für den Anleger sicherstellen. In Deutschland kann in bestimmten Fällen auch ein “weit verzweigtes Filialberaternetzwerk” als Qualitätsmerkmal angeführt werden, was auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken entgegenkommt.—– Gastbeiträge Seiten 2 und 3- Im Blickfeld Seite 6