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Steuerabzug bei Euwax Gold II entfällt

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Steuerabzug bei Euwax Gold II entfällt

Ab sofort nehmen Banken und Online-Broker bei einer Veräußerung von Euwax Gold II keinen Steuerabzug mehr vor, so die Börse Stuttgart. Damit würden Erwerb und Einlösung oder Verkauf bei Euwax Gold II so behandelt wie bei physischem Gold. Hier sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Grundlage dafür sei die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Euwax Gold II verbrieft ein Gramm Gold eines 100-Gramm-Goldbarrens.