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Steuerberater belastet Maple-Manager

Im Cum-ex-Prozess am Landgericht Frankfurt steht Aussage gegen Aussage. Der von Maple als Steuerberater mandatierte Freshfields-Partner Ulf Johannemann wirft den Bankern Fehlinformationen vor.

Steuerberater belastet Maple-Manager

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Im Cum-ex-Prozess am Frankfurter Landgericht schieben die Manager der Maple Bank und ihr früherer Steuerberater sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Wie am Donnerstag deutlich wurde, hat Ulf Johannemann, Ex-Partner und Leiter der globalen Praxisgruppe Steuern der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Banker bereits 2012 im Kollegenkreis und 2019 auch in der Vernehmung durch die Cum-ex-Ermittler schwer belastet. Der ebenfalls angeklagte Anwalt, dessen Verfahren getrennt verhandelt werden soll, gerierte sich demnach als Opfer von Fehlinformationen.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich die Maple Bank für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2015 insgesamt 366,6 Mill. Euro Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge erstatten lassen, die sie nie gezahlt hat (Az.: 5/24 KLs 17/19). Dafür nutzten die Banker falsche Steuerbescheinigungen, die sie durch Kreisgeschäfte mit ihren ausländischen Schwestergesellschaften auf der Handelsplattform Eurex tätigten.

Gegenüber dem Finanzamt stellte das Institut die Transaktionen mit deutschen Dividendentiteln als Arbitragegeschäfte dar. Dabei machten sie sich zunutze, dass die Eurex börsenrechtlich als zentrale Gegenpartei fungierte. Von wem die Aktien stammen, sei ihnen nicht bekannt.

Heute räumt der frühere Vorstandsvorsitzende der Maple Bank, Wolfgang Schuck, ein, dass ihm und den übrigen Beteiligten klar gewesen sei, dass es sich bei den „wirtschaftlichen Kontrahenten“ um ihre Schwestergesellschaften in London und Mailand handelte, die Leerverkäufe tätigten, um es der Maple Bank zu ermöglichen, Steuererstattungen zu beantragen.

Johannemann dagegen, der im Laufe des Prozesses gemeinsam mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Maple-Manager Peter E. zum Drahtzieher der Geschäfte stilisiert wurde, beklagte sich Anfang 2012 offenbar bei einem Kollegen darüber, dass seine Mandantin ihm nichts von den Absprachen gesagt habe. Nach Angaben des am Donnerstag als Zeuge vernommenen Freshfield-Anwalts, der als sogenannter Risk Partner als erste Anlaufstelle für potenziell kritische Situationen dient, sei der Steuerexperte „fassungslos und schockiert“ gewesen und habe erwogen, das Maple-Mandat niederzulegen.

Kündigung zur Unzeit

Davon riet der Risk Partner jedoch ab, weil es sich in seinen Augen angesichts der bereits laufenden Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Frankfurt möglicherweise um eine „Mandatsniederlegung zur Unzeit“ gehandelt hätte. Ein solcher Fall liegt laut Bürgerlichem Gesetzbuch vor, wenn ein Mandant nicht in der Lage ist, sich die notwendigen Dienste eines anderen Anwalts zu sichern, woraus Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

In einer späteren E-Mail an den Risk Partner distanzierte sich Johannemann auf bemerkenswerte Weise auch von dem Rechtsgutachten, das er 2006 für die Maple Bank erstellt hatte. Die darin geäußerte Einschätzung, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch auf Leerverkäufe anzuwenden sei, habe nicht seiner persönlichen Einschätzung entsprochen.

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