Strafverfolger treiben die Causa Cum-ex voran

Frankfurter Behörde ermittelt in zehn Komplexen - Bald Entscheidung über Zulassung der ersten Anklage

Strafverfolger treiben die Causa Cum-ex voran

ski Frankfurt – In einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen der rechtlich umstrittenen Cum-ex-Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag hat es am vergangenen Donnerstag Durchsuchungen gegeben. Wie die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wurden die Wohnung eines Beschuldigten und zwei Geschäftsräume von Unternehmen in Frankfurt und im Hochtaunuskreis durchsucht.In der Causa Cum-ex ermittelt in Frankfurt seit 2012 eine mittlerweile aus einem Dutzend Staatsanwälten, darunter etliche Steuerexperten, bestehende Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft, die sogenannte Eingreifreserve. Sie bearbeitet inzwischen zehn Verfahrenskomplexe mit insgesamt ungefähr 60 Beschuldigten. Darunter ist neben dem am Montag gemeldeten Fall noch ein weiterer (mit einem Steuerschaden von 22 Mill. Euro), der bisher nicht bekannt war.Im größten dieser zehn Komplexe soll ein Steuerschaden von 383 Mill. Euro entstanden sein, wovon die Bank bislang knapp 69 Mill. Euro zurückgezahlt habe. “Die weiteren Forderungen aus den ergangenen Änderungsbescheiden wurden aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens des Instituts bislang nicht beglichen”, heißt es seitens der Behörde weiter. Und zu einem weiteren Steuerschaden von über 103 Mill. Euro sei es nicht gekommen, weil das Finanzamt die geltend gemachte Anrechnung der vermeintlichen Steuerabzugsbeträge verweigert habe. Die Angaben lassen darauf schließen, dass hier vom Fall Maple Bank die Rede ist. Kronzeugen in KölnDie bundesweit erste Anklage in Sachen Cum-ex mit einem behaupteten Steuerschaden von 113 Mill. Euro hatten die Frankfurter Staatsanwälte nach fast sechsjährigen Ermittlungen im Mai 2018 gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank beim Landgericht Wiesbaden erhoben. Wie der Vizepräsident und Pressesprecher des Landgerichts, Wolfram Simon, am Montag auf Anfrage sagte, wolle die zuständige Wirtschaftsstrafkammer “im Sommer” dieses Jahres darüber befinden, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. Die Anklageschrift wegen schwerer Steuerhinterziehung umfasst 948 Seiten.Die Staatsanwaltschaft Köln hat unterdessen zwei ehemalige britische Aktienhändler angeklagt. Sie sollen einen Steuerschaden von mehr als 440 Mill. Euro verursacht haben, wie das Landgericht Bonn laut Agenturberichten am Montag mitteilte. Es handelt sich angeblich um Kronzeugen der Strafverfolger.In dem am Montag bekanntgemachten Frankfurter Fall richten sich die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung den Angaben zufolge derzeit gegen acht Beschuldigte im Alter von 42 bis 60 Jahren. Ihnen werde zur Last gelegt, 2009 über Aktiengeschäfte um den Dividendentermin tatsächlich nicht existierende Steuerabzugsbeträge generiert zu haben. Eine nach derzeitigen Erkenntnissen gutgläubige Depotbank habe für drei Fonds beim Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen 13,6 Mill. Euro beantragt, die in der Folge auch ausgezahlt worden seien. Bei fünf Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der hinter den Fonds stehenden Investoren. Ein weiterer Beschuldigter sei Mitarbeiter der Kapitalanlagegesellschaft, die die Aktiengeschäfte für die Fonds abgewickelt habe. Ihm werde Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen. Auch Anwälte beschuldigtZum Kreis der Beschuldigten gehörten zudem zwei Rechtsanwälte einer Kanzlei, die mutmaßlich in Kenntnis der Gesamtstruktur mit der Beratung zu Cum-ex-Geschäften betraut gewesen seien und denen ebenfalls jeweils Beihilfe vorgeworfen werde – laut dpa-AFX war erneut die Kanzlei Freshfields von der Durchsuchung betroffen. Die ausbezahlten Steuerabzugsbeträge seien von den Finanzbehörden zurückgefordert und von den Investoren über Kapitalanlagegesellschaften an den Fiskus zurückgezahlt worden.Die Generalstaatsanwaltschaft nennt wie immer auch auf Nachfrage keine Namen von Beschuldigten oder betroffener Unternehmen.