Trübe Aussichten für Klage gegen Eurogruppe
fed Frankfurt – Die Kunden zyprischer Banken, die sich an den EU-Gerichtshof gewandt haben, um die Eurogruppe zu verklagen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Klage abgewiesen wird. Denn der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen erklärt, dass Europas oberster Gerichtshof nicht für Schadenersatzklagen gegen die Eurogruppe zuständig ist. Die Richter in Luxemburg müssen diesem Plädoyer nicht folgen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle tun sie das aber – meistens nach drei bis sechs Monaten.Die Kläger sind Kunden der einstmals großen zyprischen Banken Laiki und BoC, die im Zuge des von der Eurogruppe abgenickten Hilfsprogramms für Zypern Geld verloren haben, da die Milliardenkredite an Nikosia an eine Art Teilabwicklung der Banken geknüpft waren. Dabei wurden Aktionäre, Anleihegläubiger und große Einleger zur Kasse gebeten. Schon lange wird der Status der Eurogruppe diskutiert, in der die Finanzminister aller Euro-Mitgliedstaaten miteinander verhandeln. Sie sei kein EU-Organ, hat der Gerichtshof nun klargestellt – insofern ist das EU-Gericht nicht für Beschwerden und Klagen zuständig, da er ausschließlich Rechtssachen annimmt, an denen EU-Organe beteiligt sind. Laut Generalanwalt agiert die Eurogruppe als “Brücke” zwischen Mitgliedstaaten und Union, also im intergouvernementalen Verhältnis.Der Generalanwalt signalisiert den Klägern indes, dass sie möglicherweise den Ministerrat oder die EU-Kommission verklagen könnten – ohne Hinweis, ob er einen solchen Schritt für erfolgversprechend hält.