Union Investment geht gegen ZBI-Urteil in Berufung
Union Investment wehrt sich gegen Urteil
wbr Frankfurt
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Freitag entschieden, dass die Anlagefirma ZBI Fondsmanagement, eine Tochtergesellschaft von Union Investment, den Risikoindikator des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI fehlerhaft angegeben hat.
Verbraucherschützer klagen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt, da der Fonds mit einem Risikoindikator von 2 als gering risikobehaftet eingestuft wurde, obwohl eine höhere Risikoklasse angemessen gewesen wäre. Im Juni 2024 wurde der Fonds nach einer Bewertungskorrektur von Immobilien an einem Tag um 16,7% abgewertet.
Union Investment wehrt sich gegen das Urteil: Das Haus könne die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen und betont, dass die Risikoklassifizierung des Fonds entsprechend den Vorgaben der PRIIPS-Verordnung vorgenommen wurde. „Wir werden zunächst die Entscheidungsgründe analysieren und anschließend Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen“, so Union Investment. Aus Sicht des Verbraucherportals Finanztip könnte das Urteil dennoch Signalwirkung für die gesamte Branche haben und eine Neubewertung von Risikoeinstufungen offener Immobilienfonds nach sich ziehen.