LICHT UND SCHATTEN BEI DER BLOCKCHAIN

US-Aufsicht knöpft sich Kryptoplattformen vor

Handelsplätze müssen sich registrieren

US-Aufsicht knöpft sich Kryptoplattformen vor

fir/dpa-afx Frankfurt – Die US-Börsenaufsicht SEC hat Kryptobörsen zur offiziellen Registrierung aufgefordert. Auf diese Weise beabsichtigt sie, Anleger zu schützen und Betrug sowie Manipulationen zu verhindern. Betroffen sind Plattformen, die den Handel mit Vermögenswerten anbieten, die rechtlich als Wertpapier gelten. Offen bleibt, welche Produkte davon betroffen sind. Im Fokus der Aufseher stehen dabei insbesondere Initial Coin Offerings (ICOs). Bei diesen digitalen Börsengängen sammeln Unternehmen Geld von Investoren ein, die meist in Kryptowährungen zahlen. Ende Januar war die SEC erstmals gegen eine Firma wegen eines betrügerischen ICO vorgegangen. Die Aufsichtsbehörde hatte dem Start-up Arise Bank untersagt, neue Investorengelder über die Ausgabe von virtuellen Anteilen (Token) einzusammeln. Arise Bank hatte bekundet, bereits 600 Mill. Dollar erhalten zu haben, und das, obwohl sie unrühmlich in die Schlagzeilen geraten war. So hatte das Fintech unter anderem angegeben, für den Erwerb zweier Banken die Zustimmung der Einlagensicherung FDIC erhalten zu haben, was diese aber von sich wies. Im Zuge von ICOs erhalten Investoren Token, die beispielsweise Anteile an künftigen Einnahmen des Emittenten, Stimmrechte oder virtuelle Münzen wie Bitcoins oder Ether verbriefen. Anders als bei einem klassischen Börsengang, dem Initial Public Offering (IPO), mangelt es Anlegern dabei an Rechtssicherheit, denn sie erstehen mit dem Token keinen Anteil an einem real existierenden Unternehmen. Darüber hinaus ist der Begriff “digitaler Börsengang” umstritten. So verwahrt sich die Deutsche Börse dagegen, da ICOs nicht den für einen Börsengang notwendigen Kriterien entsprächen.Die SEC hat angekündigt, sich virtuelle Handelsplätze genauer anzusehen, die den Handel mit Vermögenswerten anbieten, bei denen es sich um Wertpapiere nach Definition des föderalen Wertpapierrechts handelt, teilte die SEC am Mittwoch mit. In diesen Fällen sei eine Registrierung bei der SEC oder eine genehmigte Ausnahme nötig. “Mitarbeiter der SEC sind darüber besorgt, dass viele Online-Handelsplattformen gegenüber Investoren den Anschein erwecken, bei der SEC registriert und regulierte Handelsplätze zu sein, obwohl sie es nicht sind”, hieß es. Selbst große Handelsplätze für digitale Währungen wie GDAX sind nicht bei der SEC registriert, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Dass die SEC-Mitteilung unter anderem von der “Enforcement”-Abteilung veröffentlicht wurde, ist demnach als Warnung zu verstehen. Plattformen, die die Vorgabe nicht beherzigen, müssten mit Klagen oder einer Schließung rechnen.