US-Aufsicht plant wohl Klage gegen Coinbase
xaw New York
Die US-Börsenaufsicht SEC verschärft ihr Vorgehen gegen Kryptodienstleister offenbar noch: Die Behörde plant wohl eine Klage gegen die Digital-Assets-Handelsplattform Coinbase. Das Unternehmen erhielt nach eigenen Angaben eine Wells Notice – also ein Schreiben, in dem der Regulator über Vorwürfe gegen ein Unternehmen oder Einzelpersonen informiert.
Im Fall von Coinbase soll es um Verstöße gegen den Investorenschutz gehen. Die Plattform rückt damit nicht zum ersten Mal in den Fokus der Behörden: Im vergangenen Juli reichte die SEC eine separate Klage ein, in der sie Coinbase ein Listing von mindestens sieben Kryptoassets vorwirft, die nicht ordnungsgemäß registriert worden seien. Die Vorwürfe stehen in Verbindung zu einem Insiderhandelsprozess gegen einen Ex-Coinbase-Mitarbeiter, der seinen Bruder vorab über Listings informiert haben soll.
Nun nimmt die Aufsicht wohl insbesondere das „Earn“-Programm der führenden US-Kryptobörse ins Visier. In dessen Rahmen können Investoren durch sogenanntes Staking Zinserträge auf ihre Cyberdevisen einfahren. Dies erreichen sie, indem sie Kryptoeinheiten auf ihren digitalen Wallets sperren und zur Validierung von Netzwerktransaktionen oder als Liquiditätsquelle für andere zur Verfügung stellen.
Bereits in der Vergangenheit vertrat die SEC die Ansicht, dass Börsenbetreiber über Staking-Dienste unregistrierte Wertpapiere begeben. Anfang Februar erklärte sich die Plattform Kraken im Rahmen eines Vergleichs bereit, ihr US-Staking-Angebot einzustellen und eine Strafzahlung von 30 Mill. Dollar zu leisten.
Die Börsenaufsicht nimmt in ihrer Wells Notice zudem Bezug auf das Wallet-Angebot der Handelsplattform, über das Kunden ihre Cyberdevisen verwahren können. Die Aktie der Kryptobörse brach nach der Ankündigung im außerbörslichen Handel ein und fiel nach der Eröffnung an der Wall Street am Donnerstag zeitweise um mehr als 11%.
Existenzielle Risiken
„Wir sind überzeugt von der Legalität unserer Assets und Dienstleistungen“, kommentierte Paul Grewal, Chief Legal Officer von Coinbase, den SEC-Schritt. Das Management der Kryptoplattform sei von der Wells Notice enttäuscht, aber nicht überrascht. Die Aufsicht habe sich in ihrem Vorgehen gegenüber Digital Assets schon zuvor weder fair noch vernünftig verhalten. Coinbase werde es im Zweifel auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Eine Klage birgt für die Handelsplattform allerdings existenzielle Risiken. Denn die SEC kann einstweilige Verfügungen erwirken und Unternehmen zum Stopp vermeintlich rechtswidriger Aktivitäten zwingen.
CEO Brian Armstrong hob unterdessen hervor, wie stark sich die Haltung der SEC gegenüber seinem Unternehmen in den vergangenen Jahren verändert habe. Schließlich habe die Aufsicht im Frühjahr 2021 noch den Börsengang von Coinbase durchgewunken. Seit dem Amtsantritt des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler wenige Tage nach dem Listing geht die Behörde aber verstärkt gegen Vertreter der Branche vor. Daraus sind mehrere Vergleiche gefolgt – eine solche Einigung mit der Aufsicht wäre laut Rechtsexperten auch für Coinbase ein Weg, um langfristige Schäden für das eigene Geschäftsmodell zu vermeiden.