US-Kanzlei verklagt Banken

Schadenersatzforderung wegen früheren Gebührensystems der Girocard

US-Kanzlei verklagt Banken

Die US-Kanzlei Hausfeld bereitet eine Schadenersatzklage gegen deutsche Kreditinstitute aufgrund des alten Gebührensystems der Girocard vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht für das Ansinnen keine Grundlage.kb Frankfurt – Deutschen Kreditinstituten steht eine Klage der US-Anwaltskanzlei Hausfeld bevor. Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken, darunter die Deutsche Bank, sollen jahrelang die Gebühren beim Einsatz der Girocard (vormals EC-Karte) abgesprochen haben. Die Kanzlei will dabei nach Angaben ihres Deutschland-Chefs Christopher Rother “etliche namhafte Mandanten” vertreten, wie zuerst die “Bild am Sonntag” berichtete. Demzufolge soll es sich dabei um große Mineralölkonzerne sowie bekannte Handelsunternehmen handeln. Kernpunkt der bevorstehenden Klage, die dem Vernehmen nach beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden soll, ist das Händlerentgelt, das der Händler an die kartenausgebende Bank beim Electronic-Cash-Verfahren entrichtet. Dieses Entgelt belief sich nach einem alten Gebührensystem einheitlich auf 0,3 % des Umsatzes, wobei für Umsätze an Tankstellen ein verringerter Satz galt.Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht für das Verfahren der Anwaltskanzlei keine Grundlage. “Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden”, erklärt die DK, die die Interessen der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertritt. Zur Aufgabe ihrer Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte hatten sich die Spitzenverbände 2014 geeinigt, nachdem die Wettbewerbsbehörde die Vereinbarung im Mai 2013 als Wettbewerbsbeschränkung bewertet hatte. Schon seit Jahren würden individuelle Entgelte im EC-Cash-System mit dem Handel vereinbart, betont jetzt die DK. Die davor entstandenen Mehrkosten will die US-Kanzlei für ihre Mandanten rückwirkend für zehn Jahre, offenbar der maximalen Verjährungsfrist, einfordern.Zu unterscheiden ist Electronic Cash vom EC-Lastschriftverfahren. Bei Electronic-Cash-Zahlungen wird an Verkaufsstellen im Handel mit der Girocard bargeldlos bezahlt. Hier erfolgt die Legitimation mit Eingabe der PIN, und die kartenausgebende Bank gibt eine Zahlungsgarantie. Bei diesen Transaktionen fällt das Händlerentgelt an.Wesentliches Wettbewerbsprodukt und Alternative für Händler ist das elektronische Lastschriftverfahren (ELV, EC-Lastschrift), bei dem die Girocard zur Erzeugung einer Lastschrift genutzt wird. Hier erfolgt die Legitimation per Unterschrift, und es gibt keine Zahlungsgarantie durch die kartenausgebende Bank.In Deutschland gibt es heute über 100 Millionen Girocards. Nach Bargeld mit einem Anteil von 52,4 % ist die Bezahlung direkt vom Girokonto die beliebteste Bezahlform der Deutschen, wie aus der jährlichen Statistik des EHI Retail Institute hervorgeht (siehe Grafik). Die Karten können in Deutschland an mehr als 780 000 Akzeptanzstellen und an mehr als 60 000 Geldautomaten eingesetzt werden.—– Kommentar auf Seite 1- Personen Seite 12