MIFID II

Vage Grundsätze lassen Aufsehern Spielraum

jsc - Die überarbeitete EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) soll vieles regeln, darunter auch die Provisionsberatung. Sie unterscheidet zunächst zwischen abhängigen und unabhängigen...

Vage Grundsätze lassen Aufsehern Spielraum

jsc – Die überarbeitete EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) soll vieles regeln, darunter auch die Provisionsberatung. Sie unterscheidet zunächst zwischen abhängigen und unabhängigen Beratungsdienstleistungen. Wer sich als unabhängiger Berater deklariert, darf keine Provisionen annehmen. Abhängige Berater dürfen hingegen Provisionen kassieren – aber nur, wenn die Zahlung dazu bestimmt ist, die Qualität der Dienstleistung für den Kunden zu verbessern. Auch darf die Wertpapierfirma nicht daran gehindert wird, ihrer Pflicht nachzukommen, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln.Die EU-Kommission hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) angewiesen, eine Negativliste zur Provisionsberatung zu erstellen. Darin soll benannt werden, unter welchen Umständen die Aufseher in Paris die Grundsätze aus Mifid II verletzt sehen. In ihrem Konsultationspapier vom 22. Mai führt die ESMA vier Kriterien auf.Erstens dürfen Provisionen nicht genutzt werden, um für Güter und Dienstleistungen zu bezahlen, die grundlegend für den ordentlichen Geschäftsbetrieb des Finanzdienstleisters sind. Zweitens ist die Provision unzulässig, wenn sie nicht einen besseren Service ermöglicht, als ihn die regulatorischen Standards vorschreiben. Drittens dürfen nicht allein der Finanzdienstleister, die Gesellschafter oder die Mitarbeiter direkt von den Provisionen profitieren. Auch für den Kunden muss ein konkreter Vorteil erwachsen. Viertens soll die Provision, sofern ein fortgesetztes Anreizsystem (On-going Inducement) besteht, auch mit einem fortgesetzten Service einhergehen, etwa einer Nachberatung. Die Liste sei nicht unbedingt vollständig, schreibt die ESMA.Darüber hinaus hat die Aufsicht aber auch Positivkriterien definiert. Eine Provision könnte demnach akzeptabel sein, wenn sie dem Kunden den Zugang zu einem breiten Spektrum an passenden Finanzprodukten oder eine fortgeführte Beratung ermöglicht – vorausgesetzt, dass dieser Mehrwert ohne Verzerrung durch die Provision einhergeht. Damit lässt die ESMA eine Tür für eine weniger strenge Auslegung offen. Bei einer Anhörung in Paris hatte die Aufsicht erklärt, dass Provisionen auch weiterhin für die Infrastruktur des Finanzdienstleisters genutzt werden könnten, wenn diese Positivkriterien erfüllt seien.In Teilen der Finanzbranche regt sich aber weiterhin Widerstand. Bis zum 1. August konnten die Lobbyisten ihre Stellungnahmen zum Konsultationspapier abgeben. “We do not agree at all”, schreibt der deutsche Fondsverband BVI mit Blick auf die Negativliste. Nahezu allen etablierten Provisionsmodellen in Deutschland drohe womöglich das Aus. Auch nach der Anhörung in Paris bleibt der Fondsverband skeptisch. Bis Jahresende sollen die Details festgezurrt werden.