Verfahren für CSRD-Standards in der Kritik
ahe Brüssel
Die Stiftung Familienunternehmen macht gegen die künftigen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mobil. Eine im Auftrag der Stiftung erstellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahren, mit denen die neuen Standards festgelegt werden, gegen EU-Recht verstoßen. Kritisch wird dabei gesehen, dass die Rechtssetzung an die EU-Kommission delegiert wurde und Rat und EU-Parlament keine Mitsprache haben. Zudem stellt die Studie die herausgehobene Stellung der „Efrag“ (European Financial Reporting Advisory Group) in Frage, die als externe Organisation an der Standardsetzung beteiligt ist. „Bleibt es bei den Plänen der EU, verkommt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Beschäftigungsprogramm für Berater“, monierte Stiftungs-Vorstand Rainer Kirchdörfer. Die geplante CSRD befindet sich aktuell noch im EU-Gesetzgebungsprozess.