Verhandlung um Negativzins im September
lee Frankfurt
Die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Commerzbank wegen negativer Zinsen auf Sparkonten wird das Landgericht Frankfurt im Spätsommer beschäftigen. Wie eine Sprecherin am Dienstag mitgeteilt hat, ist die mündliche Verhandlung für den 5. September angesetzt (Az.: 2-25 O 228/21). Die Verbraucherschützer halten Negativzinsen auf Sparverträge für unzulässig, weil die Banken in diesem Fall juristisch gesehen die Darlehensnehmer seien. Privatkunden seien hingegen Darlehensgeber und hätten somit Anspruch auf positive Zinsen (vgl. BZ vom 10.2.2021). Diese Sichtweise teilt Bettina Orlopp, Finanzvorständin der Commerzbank, nicht. „Wir müssen auf eine angemessene Bepreisung unserer Dienstleistungen pochen – erst recht im Negativzinsumfeld“, unterstrich sie wenige Wochen nach Einreichung der Klage im Interview der Börsen-Zeitung.
Die Verbraucherzentrale Hamburg wies anlässlich der Klage darauf hin, dass immer mehr Banken und Sparkassen versuchten, individuelle Vereinbarungen mit ihren Kunden zu treffen, um nachträglich Verwahrentgelte berechnen zu können. Bankkunden sollten nichts unterschreiben und auf die Rückzahlung ohne Genehmigung einbehaltener Strafzinsen bestehen, lautet ihre Empfehlung.
Wertberichtigt Seite 8