Versicherer decken Cum-ex-Gutachten

Steueranwälte sicherten sich zusätzlich ab - Komplexe Fondskonstrukte und Großkredit von Deutscher Bank

Versicherer decken Cum-ex-Gutachten

Anwälte haben ihre Steuergutachten zu Cum-ex-Geschäften mit Policen von Allianz und Signal Iduna extra versichert. Durch ihre Beteiligung an den Handelsgewinnen verdienten sie Millionen. Die Cum-ex-Strukturen wurden im Laufe der Zeit immer weiter verfeinert. ak Bonn – Namhafte steuerliche Berater der Cum-ex-Geschäfte scheinen sich ihrer Sache doch nicht ganz sicher gewesen zu sein. Der Kronzeuge im Cum-ex-Prozess am Bonner Landgericht berichtete am Mittwoch, dass die Steuerrechtler Thomas Koblenzer und Hanno Berger für Steuergutachten zu Cum-ex-Geschäften zum Teil projektbezogene Versicherungen abschlossen – zusätzlich zu ihrer ohnehin bestehenden Berufshaftpflicht.Laut dem Kronzeugen hat Berger eine projektbezogene Versicherung bei der Allianz abgeschlossen für ein Gutachten für einen Fonds in Luxemburg. Das Gutachten habe eine kleine Münchener Kanzlei für die Allianz geprüft. Das Gutachten habe die Aktiengeschäfte über den Dividendenstichtag beschrieben, sei an entscheidender Stelle aber “verbrämt” worden. In einem anderen Fall, so der Kronzeuge, habe Steuerexperte Koblenzer bei der Signal Iduna eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen. Mit den Versicherungen sei man mit Investoren und Banken besser ins Geschäft gekommen.Die Allianz hat nach eigenen Angaben 2010 mit sogenannten Objektdeckungen die Haftungsrisiken zweier Steueranwälte aus der fehlerhaften Erstellung ihrer Gutachten übernommen. “Die Gutachten wurden nicht vom Inhalt her versichert”, betonte ein Sprecher. Auch seien Investoren nicht gegen das Verlustrisiko ihres Investments abgesichert gewesen. Gedeckt seien fahrlässige Verstöße gegen die anwaltlichen Berufspflichten, beispielsweise wenn die Rechtslage als völlig unstreitig dargestellt wird, obwohl dies nicht der tatsächlichen Situation entspricht. Ob ein Schaden entstand und wie groß er war, sagt die Allianz nicht.Der Kronzeuge im Prozess, der als Anwalt jahrelang Cum-ex-Strukturen mitgestaltet hatte, schilderte auch, dass er und Berger mit den Geschäften Millionen verdient hätten. Ein kleiner Teil des Verdienstes kam aus den Beratergebühren, der viel größere aus der Beteiligung an den Handelsgewinnen. Hierbei seien die Anwälte von den Tradern bei der Ballance-Gruppe, deren Ex-Händler Martin S. und Nick D. in Bonn auf der Anklagebank sitzen, aber selbst übers Ohr gehauen worden.Der Kronzeuge führte weiter aus, wie die Cum-ex-Strukturen immer weiter verfeinert und angepasst worden seien. Investierten zunächst eigens gegründete GmbHs in Cum-ex-Geschäfte, stiegen die Beteiligten 2009 auf nur für diesen Zweck ins Leben gerufene Spezialfonds um. Bei ihnen ging es mit der Rückholung der Kapitalertragssteuer schneller, weil sie dem Finanzamt Nichtveranlagungsbescheinigungen vorlegen konnten. Allerdings konnten die Privatinvestoren, die Hanno Bergers Kanzlei einführte, nicht in Spezialfonds investieren, da sie institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Die Cum-ex-Organisatoren umgingen das, in dem sie zum Beispiel für den “BC German Equity Fonds” von Warburg Invest 2009 einen “Fütterungsfonds” auf Malta gründeten. In diesen investierten die vermögenden Privatkunden, der “Malt Invest” wiederum investierte als institutioneller Anleger in den “BC German Equity”. Den Hebel-Kredit im hohen dreistelligen Millionenbereich für die Cum-ex-Geschäfte gab die Deutsche Bank.Ein Jahr später wurde die Cum-ex-Struktur für Warburg Invest als Hedgefonds gestaltet, die damals in Deutschland neu zugelassen worden waren. Die bis dahin im Cum-ex-Markt noch nicht aktive Apo-Bank wurde laut Kronzeugen als Depotbank gewonnen. Sie habe jedoch als unerfahrener Neuling weniger bekommen als andere Akteure.