Versicherer überrascht von BMF-Schreiben

Prüfung auch von Depotbanken zu Cum-cum-Deals

Versicherer überrascht von BMF-Schreiben

ge Berlin – Das Bundesfinanzministerium (BMF) listet in seinem Schreiben an die Finanzämter als mögliche inländische Beteiligte an den nunmehr äußerst kritisch gesehenen Cum-cum-Geschäften nicht nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, sondern auch Lebens- und Krankenversicherer auf. Zudem werden mehrere Beispiele von Steuerumgehungen bzw. Steuerverlusten aufgeführt im Zusammenhang mit Investmentfonds. Während die Kreditwirtschaft auf den Erlass mit Zweifeln reagierte, ob mit der neuen Anweisung die erforderliche Rechtssicherheit erreicht werden könne, zeigte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft überrascht. Hier war das BMF-Schreiben bis gestern unbekannt. Folglich sei noch offen, ob und inwieweit Versicherer von möglichen Steuernach- und Strafzahlungen betroffen sein könnten, sagte ein Sprecher. Auch die Aufseher der BaFin befragen zunächst nur Banken zu etwaigen Belastungen früherer Cum-cum-Deals.Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) als Vertreter der Fondsbranche antwortete auf die Frage, ob der Verband auf den BMF-Erlass reagieren werde, dass dazu kein Anlass bestehe. Das Ministerium habe lediglich die Rechtslage zu Cum-cum-Transaktionen präzisiert. “Grundsätzlich begrüßen wir jede Entscheidung und Entwicklung, die für mehr Klarheit im komplexen Steuerrecht sorgt.”Zugleich macht das BMF deutlich, dass die Finanzämter auch eine Haftungsinanspruchnahme der Depotbanken zu prüfen hätten. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass Depotbanken regelmäßig eine eigene Buchführung für den Fonds erstellen, diese mit der Buchführung des Fonds abstimmen und bestehende Unstimmigkeiten ausräumen. Damit besäßen Depotbanken regelmäßig Kenntnis über die Vertragsabschlüsse und einzelne Geschäftsvorgänge des Fonds und können so Cum-cum-Gestaltungen erkennen. Größenordnung zeigenKlaus-Peter Naumann, Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), spricht von einer “Kehrtwende” aus Berlin. Ob Banken für offene Cum-cum-Deals Rückstellungen bilden müssen, lassen die Prüfer offen. “Die Banken müssen ihre Risikoposition zumindest überdenken. Schließlich geht es für einige durchaus um eine wesentliche Größenordnung”, sagte Naumann der Nachrichtenagentur Reuters. Das Risiko müsse in den Halbjahresberichten aber “in geeigneter Form transparent” gemacht werden. Zumindest eine Größenordnung sollten die Banken dort schon nennen können. Bis Rechtsklarheit durch Gerichte geschaffen werde, “wird das lange dauern”. Bei diesen Geschäften reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor der Hauptversammlung an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück.