Verwahrstellen - Objektive Instanzen zur Qualitätssicherung bei Sachwerten

Wichtiger Erfolgsfaktor für Anbieter von Alternativen Investmentfonds

Verwahrstellen - Objektive Instanzen zur Qualitätssicherung bei Sachwerten

Von Ludger WibbekeLeiter Real Assets Konzern Hauck & Aufhäuser Asset ServicingImmer mehr institutionelle Investoren nutzen Alternative Investmentfonds (AIF), um in Sachwerte zu investieren. Das ist der Regulierung der Branche zu verdanken. Zu deren zentralen Aspekten zählt die Einführung umfangreicher Pflichten der Verwahrstelle. Besitzt die Verwahrstelle einen hohen Qualitätsanspruch in Bezug auf die regulatorische Kompetenz sowie ein ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis, bürgt sie sogar für die Qualität der Produkte.Der Wandel der Beteiligungsbranche ist nicht zu übersehen: Dominierten bis mindestens 2010 fast ausschließlich Privatanleger den seinerzeit nur wenig regulierten Markt für geschlossene Fonds, interessieren sich heute immer mehr Institutionelle für AIF, die in Sachwerte investieren. Ein Grund für deren Zuspruch ist im schwierigen Marktumfeld zu sehen: Weil sich an den klassischen Anleihemärkten seit geraumer Zeit nichts mehr verdienen lässt und Aktien aufgrund ihrer hohen Volatilität vielfach als Alternative ausscheiden, müssen Family Offices, Stiftungen, Vermögensverwalter und andere Institutionelle auf alternative Anlageklassen ausweichen. Dass sie dabei zunehmend auf AIF zurückgreifen, lässt sich indessen nur auf die insgesamt als gelungen zu bezeichnende Regulierung der Produkte zurückführen.Bekanntermaßen unterliegen AIF den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), mit dem vor gut zwei Jahren die europäische AIFM-Richtlinie umgesetzt wurde. Seither müssen die Anbieter von AIF ungeachtet der Assets, in die sie investieren, und ohne Differenzierung nach offenem oder geschlossenem Real-Asset-AIF die Erfüllung einer ganzen Reihe von Anforderungen an Kapital, Kompetenz des Managements und die Organisation sowie an die persönliche Eignung der Beteiligten nachweisen; sie brauchen zudem eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und unterliegen einer strengeren Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).Als weitere wichtige Kontrollinstanz fungiert in der noch immer neuen Welt der regulierten Sachwertebeteiligungen die Verwahrstelle. So muss für jedes Investmentvermögen eine Verwahrstelle mit der Aufsicht der Vermögensgegenstände und umfangreichen Kontrollfunktionen beauftragt werden. Diese Kontrollfunktionen sind dabei so weitreichend, dass sie sich nur über eine partnerschaftliche und kompetenzgeleitete Zusammenarbeit von der Verwahrstelle und dem jeweiligen Fondsanbieter umsetzen lassen.So muss die für einen AIF verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft bei jedem Erwerb eines Anlageobjekts Unterlagen wie Verträge, Gutachten oder Registerauszüge an die Verwahrstelle liefern. Ihr obliegt es sodann, sämtliche Unterlagen auf Nebenabsprachen, Kleingedrucktes oder andere normabweichende Aspekte zu prüfen, die sich nachteilig auf die Situation des Anlegers auswirken könnten. Die Verwahrstelle hat sich zudem eine Meinung darüber zu bilden, ob Verträge und Fondsstrukturen den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, ob also alle vom betreffenden AIF eingegangenen Verträge hinsichtlich Gewährleistung und Haftung erfüllt werden und in ihren Gesamtbedingungen den beim Kauf und der Finanzierung marktüblichen Konditionen entsprechen.Auch muss der Verkehrswert der Anlageobjekte, in die ein Fonds investiert, regelmäßig von der KVG berechnet werden. Die Verwahrstelle übernimmt regelmäßig die Prüfung, ob der Bewertungsrhythmus der im Fonds befindlichen Assets eingehalten wird, ob das angewandte Bewertungsverfahren zulässig und am Markt üblich ist, und ob der Gutachter über ausreichende Kompetenzen verfügt. Schließlich dürfen sämtliche Gutachten bei geschlossenen Spezial-AIF sowie die laufende Begutachtung bei geschlossenen Publikums-AIF auch aus dem Emissionshaus selbst stammen. Abschließend muss die Verwahrstelle auch ein Cash-Monitoring betreiben, also alle Zahlungsströme, Investitionen und Desinvestitionen prüfen.Nur wer neben buchhalterischer auch die sachenrechtliche Kompetenz für das jeweilige Asset in den unterschiedlichen ausländischen Jurisdiktionen und weitreichende Kenntnisse über die branchenüblichen Modalitäten mitbringt, wird in der Lage sein, die geforderte Kontrolle im Sinn des KAGB zu leisten. Um dem Qualitätsanspruch gerecht werden zu können, müssen sich Verwahrstellen dabei auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich als partnerschaftlichen Dienstleister begreifen. Tun sie das und erbringen neben den erforderlichen umfangreichen Kompetenzen auch einen zuverlässigen Service, dann können sie für die Fondsanbieter nicht nur eine objektive Instanz zur internen Qualitätssicherung sein, sondern zugleich starker Partner, der praxistaugliche Lösungen vorschlagen und der KVG in investment- wie sachenrechtlichen Fragen beratend zur Seite stehen kann. Letztlich obliegt es der KVG, sich für eine engagierte Verwahrstelle zu entscheiden, die sich als kompetenter Serviceanbieter versteht. Dabei hat eine solche Wahl nicht nur den Vorteil, eine reibungslose Fondsverwaltung zu gewährleisten. Sie kann zudem gegenüber Kunden als eindeutiges Qualitätsmerkmal eingesetzt werden. Schließlich wird eine seriöse Verwahrstelle den Fondsanbieter umfassend prüfen, bevor sie sich auf ihn einlässt, da sie in beträchtlichem Umfang haftbar gemacht werden kann.Ein derartiger Qualitätsausweis bleibt dabei bis auf Weiteres ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Anbieter von AIF. Denn auch wenn das Interesse von Investoren an Sachwertinvestments bereits deutlich zugenommen hat, ist doch festzuhalten, dass das Marktpotenzial noch bei Weitem nicht ausgeschöpft ist. Insbesondere abseits von Immobilienfonds, die bei Investoren hoch im Kurs stehen, für die es aber immer schwieriger wird, geeignete Objekte zu finden, halten sich Anleger vielfach noch zurück. Zwar hat die Branche durch die Regulierung einen großen Schritt gemacht und mittlerweile begriffen, dass sie in erster Linie Chancen bietet. Bis sie das Vertrauen breiter Anlegerschichten komplett gewonnen hat, bleibt aber noch einiges zu tun. Engagierte Verwahrstellen helfen auch dabei.