VÖB rügt Verzögerungen beim Bilanztest
Die öffentlichen Banken mahnen angesichts überfälliger Benchmark-Parameter einen fristgerechten Ablauf des EZB-Bilanztests an. Jede Verschiebung gehe zu Lasten der Fristen für die Institute, wird moniert.bn Frankfurt – Die öffentlichen Banken Deutschlands beschweren sich über Verzögerungen beim EZB-Bilanztest durch die Aufseher: “Wir fordern die Aufsicht auf, sich an ihren eigenen Zeitplan zu halten”, erklärte Liane Buchholz, seit Jahresbeginn Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), auf der Frühjahrspressekonferenz am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge waren im Zuge des Stresstests bereits für Beginn dieser Woche Leitlinien für die Dokumentation des Stresstests und Benchmark-Parameter für die Berechnung von Kontrahentenrisiken angekündigt, welche die Banken zum Teil schon am kommenden Montag bei ihren nationalen Aufsehern abliefern sollen. “Während sich die Institute unter großem Aufwand an die Fristen halten müssen, hält die Aufsicht ihre eigenen Fristen nicht ein”, monierte sie. Jede Verschiebung der Veröffentlichung gehe aber zu Lasten der Fristen für die Institute.Angesichts eines engen Zeitplans und hohen Zeitdrucks hat die Notenbank bereits Abstriche an ihrem ursprünglichen Untersuchungsdesign gemacht (siehe Interview Seite 4). Die Möglichkeit einer Verschiebung des Starttermins 4. November für die europaweite Bankenaufsicht für die EZB, dem der Bilanztest vorgeschaltet wurde, haben die Notenbank und das Europäische Parlament nicht vorgesehen.Für den Stresstest sieht der VÖB die öffentlichen Banken Buchholz zufolge dabei gut gerüstet. Insbesondere die Landesbanken hätten vor der EZB-Überprüfung “erhebliche Anstrengungen” unternommen, um ihre Bilanzen zu verkürzen und ihre Eigenkapitalquoten zu steigern. Laut VÖB haben sie seit Beginn der Finanzkrise ihre Risikoaktiva um 57 % auf 358 Mrd. Euro verringert. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hatte am Dienstag erklärt, sie könne nicht ausschließen, dass das adverse Stressszenario “für einzelne Institute sehr anspruchsvoll wird”. Der VÖB vertritt 14 der 24 deutschen an der Belastungsprobe teilnehmenden Institute. VÖB-Präsident Gunter Dunkel zufolge sollten Banken vorab ein “gutes Gefühl” dafür entwickeln, ob ihnen infolge des Bilanztests Kapitalbedarf bescheinigt wird oder nicht. Denn sobald Kapitalbedarf zur Gewissheit werde, müssten sie ihren Ad-hoc-Pflichten gerecht werden. Im Falle ad hoc publizierter Kapitallöcher aber tun Banken Dunkel zufolge gut daran, bereits Maßnahmen anzukündigen, wie sie diesen zu decken gedenken.Die Frage, wie Institute, die vor der offiziellen Publikation der kombinierten Ergebnisse von Asset Quality Review und Stresstest im Oktober von Kapitallöchern erfahren, angesichts der Ad-hoc-Pflicht zu verfahren haben, beschäftigt seit Wochen die Bilanztestteilnehmer (BZ vom Dienstag). “Das ist ein Minenfeld”, kommentierte Dunkel auf Nachfrage die wertpapierrechtlichen Implikationen. Da das Resultat der Asset Quality Review einen Kapitalabzug vor Berechnung des Stresstests zur Folge hat, ist es für Institute auch nicht sinnvoll, etwa mit der Nachricht eines Erfolgs im Stresstest an den Markt zu gehen, bevor nicht das Ergebnis der Asset Quality Review feststeht, wie zudem Hauptgeschäftsführerin Buchholz zu bedenken gab.Im Zuge der europäischen Regulierung setzt sich der VÖB unterdessen für Erleichterungen zu Gunsten seiner Mitglieder ein. Mit Blick auf die geplanten Beiträge zum EU-Abwicklungsfonds forderte Dunkel “Zumutbarkeitsregeln und eine angemessene Ausgestaltung der Abzugspositionen”. Er plädiere zudem dafür, dass Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten, “soweit es sich um die Durchleitung von Fördermitteln handelt, berücksichtigt werden”. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssten zudem Beiträge zur Bankenabgabe steuerlich europaweit einheitlich gehandhabt werden. Der Verband macht sich zudem dafür stark, dass die Förderbanken im VÖB von der nationalen Aufsicht und nicht ab November von der EZB beaufsichtigt werden. Sie seien nicht systemrelevant, da infolge der Gewährträgerhaftung die öffentliche Hand im Krisenfall einspränge und weitere Banken daher nicht gefährdet werden könnten, hieß es.