Volks- und Raiffeisenbanken haben Lust auf Krypto

Einer Umfrage des Genossenschaftsverbandes zufolge erwägt bereits die Hälfte der Mitgliedsbanken, ihren Kunden ein Krypto-Angebot zu machen.

Volks- und Raiffeisenbanken haben Lust auf Krypto

Einer Umfrage des Genossenschaftsverbandes zufolge erwägt bereits die Hälfte der Mitgliedsbanken, ihren Kunden ein Krypto-Angebot zu machen. Damit würde die angekündigte technische Lösung der DZ Bank auf fruchtbaren Boden fallen, heißt es in einer Mitteilung. Der Verband leiste dann bei den Primärinstituten Unterstützung bei der fachlichen, technischen und aufsichtsrechtlichen Vorbereitung.

Start kommt schon bald

Die DZ Bank hatte Anfang November ein Angebot angekündigt, mit dem Privatkundinnen und -kunden zukünftig direkt in Kryptowährungen investieren können. Das ursprünglich noch für dieses Jahr geplante Pilotprojekt wird aber wohl erst im kommenden Jahr starten, da sich die Bank bei dem Projekt Medienberichten zufolge von der DWP Bank getrennt hat und Gespräche mit neuen Partnern führt. Als Favorit gilt die Börse Stuttgart, deren Tochter Blocknox seit März selbst über eine Verwahrlizenz verfügt.

Davon getrennt zu sehen ist, dass die DZ Bank seit ein paar Wochen für institutionelle Kunden Kryptowertpapiere verwahren darf. Eine DLT-Plattform für die Abwicklung und Verwahrung digitaler Finanzinstrumente wurde in Betrieb genommen. Sobald sie die sogenannte Kryptoverwahrlizenz hat, kann sie für Kunden auch Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum verwahren.

Es besteht Beratungsbedarf

In der Umfrage des Genossenschaftsverbandes signalisierten die Institute vielfältigen Informations- und Unterstützungsbedarf: Vor allem für rechtliche Absicherung (70%), fachliches Know-how/Befähigung (68%) und technische Infrastruktur (65%) werde der Bedarf als „sehr hoch“ bzw. „hoch“ bewertet. Aber auch für Organisationskonzepte sowie für Markbearbeitung/Vermarktung sahen mehr als die Hälfte Notwendigkeiten.

Die Volks- und Raiffeisenbanken rüsten sich damit für das Inkrafttreten der Mica-Verordnung, die das Geschäft mit Kryptowerten europäisch harmonisiert. Der Genossenschaftsverband weist darauf hin, dass mit dem einheitlichen Rechtsrahmen der Handel transparenter und damit besser nachverfolgbar werden solle. Auch Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister von Kryptowerten würden vorgegeben: Emittenten von Krypto-Token müssten ein Mindestniveau an Liquidität sowie einen Rücktauschanspruch für Kunden bieten.

Genossenschaftsbanken offen für Krypto

Jedes zweite Primärinstitut erwägt ein Angebot über die DZ-Bank-Plattform

bg Frankfurt
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