Vorübergehende Erleichterung bei Leverage Ratio
tl Frankfurt – Die Europäische Zentralbank (EZB) will angesichts der Coronakrise den Geldhäusern bei den Vorgaben zur Verschuldungsquote entgegenkommen. Wegen außergewöhnlicher Umstände könnten einige Positionen der Banken bei der Zentralbank zeitweise aus der Leverage Ratio ausgeklammert werden, teilte die EZB am Donnerstag in Frankfurt mit (ECB/2020/44). Dazu gehörten Münzen und Banknoten sowie Einlagen bei der Zentralbank. Banken können ihre Leverage Ratio, die sie bereits jetzt veröffentlichen müssen, sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung dieser Erleichterungen bekannt geben.Basierend auf den Zahlen von Ende März 2020 würde dies die aggregierte Leverage Ratio von 5,36 % um etwa 0,3 Prozentpunkte erhöhen, teilte die EZB weiter mit. Wichtig ist dies auch für global systemrelevante Banken (G-SIBs) und Töchter ausländischer G-SIBs, die bereits jetzt verbindlich der Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC), einer Kapitalanforderung zur Sicherstellung der Verlustabsorptionsfähigkeit speziell für diese Banken, unterliegen.Banken könnten die gestern bekannt gegebenen Erleichterungen bis zum 27. Juni 2021 nutzen. Danach müsse die EZB-Bankenaufsicht neu entscheiden, ob sie daran festhalten wolle. Ab 28. Juni 2021 ist die Mindestanforderung für die Höchstverschuldungsquote von 3 % verbindlich. Sollten die jetzt bekannt gegebenen Erleichterungen verlängert werden, müsste die Mindestanforderung nach oben angepasst werden, heißt es bei der EZB.