Rechtsstreit

Wirecard-Gläubigervertreter verklagt Versicherer

Der Betrugsskandal um Wirecard sorgt für neue Schlagzeilen. Insolvenzverwalter Michael Jaffé geht nun im Rahmen einer Feststellungsklage gegen drei Versicherer vor, die dem pleitegegangenen Zahlungsabwickler zuvor Managerhaftpflichtpolicen gewährten.

Wirecard-Gläubigervertreter verklagt Versicherer

Wirecard-Verwalter verklagt drei Versicherer

Michael Jaffé will Rechtslage zu Managerhaftpflichtpolicen im Assekuranz-Konsortium klären

sck München

In der komplexen Aufarbeitung des Betrugsfalls Wirecard steht ein weiterer Rechtsstreit an. Der Insolvenzverwalter des vor fast vier Jahren pleitegegangenen Zahlungsabwicklers, Michael Jaffé, hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Feststellungsklage gegen drei Versicherer erhoben, die Wirecard im Rahmen eines Konsortiums eine sogenannte Managerhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Insurance, D&O) gewährten. Jaffé will vermutlich in dem Verfahren klären lassen, ob diese Versicherungspolice überhaupt noch rechtsgültig ist. Auf Nachfrage der Börsen-Zeitung bestätigte das Landgericht Düsseldorf den Eingang der Klageschrift (Az. 9 O 339/23).

Die Beklagten könnten im Rahmen einer Erwiderung reagieren. Dann dürfte das Verfahren zu einem Gerichtsprozess führen. Jaffé geht gegen die Allianz, die zum Genossenschaftsverbund gehörende R+V-Versicherung und gegen den US-Konzern AIG vor. Über den Vorgang berichtete zuvor der „Versicherungsmonitor“.

Langes Strafverfahren

Jaffé vertritt die Gläubiger des einstigen Dax-Unternehmens. Vor einer Strafkammer des Landgerichts München sitzen der Ex-CEO Markus Braun, der frühere Konzernchefbuchhalter Stephan von Erffa und der einstige Dubai-Konzernstatthalter Oliver Bellenhaus auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue, Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor. Bellenhaus legte ein Geständnis ab und tritt als Kronzeuge auf. Mit einem Urteil des seit Dezember 2022 laufenden Prozesses ist nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

Organhaftungsklage im Visier

Die jüngste Klage steht im Zusammenhang mit einer Organhaftungsklage von Jaffé vor der Zivilkammer des Landgerichts München gegen die frühere Verwaltung von Wirecard – darunter Braun und Ex-Aufsichtsratsmitglied Stefan Klestil. Das Gerichtsverfahren dazu begann im Februar (Az. 5 HK O 17452/21). Jaffé wirft dem früheren Management vor, bei der Vergabe eines Kredits gegen Überwachungspflichten verstoßen zu haben. Der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden auf maximal 140 Mill. Euro. Setzt sich Jaffé in diesem Rechtsstreit durch, müssten die Versicherer dafür möglicherweise im Rahmen ihrer Haftungsdeckungen aufkommen.

Im vergangenen Jahr war Braun mit einer Klage gegen den D&O-Versicherer Swiss Re gescheitert. Das seinerzeit zuständige Landgericht Düsseldorf wies seine Forderung gegen die Gesellschaft zurück auf Bereitstellung einer Deckungssumme von 10 Mill. Euro für die Prozesskosten. Die Swiss Re berief sich auf eine Serienschutzklausel, wonach die Assekuranz nicht in Haftung tritt, da Braun die Police erst nach Beginn des Strafverfahrens abgeschlossen hatte.

Deckungshürden

D&O-Versicherungen springen in der Regel bei fahrlässigem Verhalten ein, aber nicht bei Vorsatz. Unternehmen schließen solche Policen ab, um bei Pflichtverletzungen der Führungsorgane den entstandenen Schaden zu begleichen. Ansonsten müssten die betroffenen Führungskräfte mit ihrem Privatvermögen haften.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.