Adler Group

Wirecard reloaded

Hier ist er wieder, der lange Schatten von Wirecard. Diesmal taucht er bei der Adler Group, einem in Luxemburg ansässigen Immobilienunternehmen, auf. Bereits im Dezember 2019 erhielt das Übernahmereferat der BaFin im Zusammenhang mit der Übernahme von Adler mehrere Hinweise von Markteilnehmern.

Wirecard reloaded

Was ist aus der Aufsicht mit „Weltklasse“ geworden, die der BaFin-Präsident bei seinem Amtsantritt angekündigt hat? Als Lehre aus dem Wirecard-Skandal sollte das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) die BaFin reformieren. Dafür wurde die Bilanzkontrolle grundlegend verändert, mit zahlreichen neuen Stellen ausgestattet und vollständig in die Aufsichtsbehörde integriert.

Und dennoch, hier ist er wieder, der lange Schatten von Wirecard. Diesmal taucht er bei der Adler Group, einem in Luxemburg ansässigen Immobilienunternehmen, auf. Bereits im Dezember 2019 erhielt das Übernahmereferat der BaFin im Zusammenhang mit der Übernahme von Adler mehrere Hinweise von Markteilnehmern. In der Folge fielen Unregelmäßigkeiten auf. Weitere entsprechende Hinweise gingen in anderen Referaten der BaFin ein, wie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (BT-Drs. 19/32347 v. 15.10.2021) nachzulesen ist. Die Übernahme wurde dennoch am 6. Februar 2020 gestattet.

Geschehen ist danach bei der BaFin – mal wieder – lange nichts. Das damals einzige Bilanzkontrollreferat der BaFin hielt ein Prüfverfahren trotz der erhaltenen Eingaben offenbar nicht für erforderlich. Erst vier Monate nachdem auch das Investmentunternehmen Viceroy des Leerkäufers Fraser Perring öffentlich Bilanzierungsmängel bei Adler kritisiert hatte, eröffnete die BaFin Medienberichten zufolge materiell im Februar 2022 ein Prüfverfahren, welches bis dato nicht abgeschlossen ist. Nun der erneute Super-GAU: Der Abschlussprüfer KPMG verweigert das Testat für den Jahresabschluss 2021 von Adler, da wichtige Informationen zu einigen Transaktionen nicht zugänglich gemacht worden seien. Die Aktie von Adler stürzte daraufhin an der Börse dramatisch ab. Ein Déjà-vu sondergleichen. Wieder taucht der Name Fraser Perring auf, der auch frühzeitig Vorwürfe gegen Wirecard erhoben hatte. Wieder hat die BaFin viel zu lange nicht reagiert und erst nach einer gefühlten Ewigkeit ein bilanzkontrollrechtliches Prüfverfahren eingeleitet. Und wieder dauert die Prüfung zu lange. Die Unterschiede: Bei Wirecard war seit jeher die Rede von Bilanzmanipulation und nicht nur von Bilanzierungsmängeln. Zudem wurde im Anschluss an das verweigerte Testat bei Adler bislang kein Insolvenzantrag gestellt. Der Fall Adler wirft erneut Fragen betreffend die Organisation der deutschen Finanzaufsicht auf. Zunächst einmal geht es dabei um den Informationsfluss innerhalb der BaFin. Kommen bei der im Zuge des FISG neu geschaffenen Gruppe Bilanzkontrolle der BaFin wirklich alle Hinweise an, die an anderer Stelle der BaFin eingehen? Wie viel muss passieren, damit die BaFin konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften und ein offensichtliches öffentliches Interesse an der Klärung im Sinne des § 107 WpHG sieht? Sind die nunmehr vier Bilanzkontrollreferate personell und technisch so ausgestattet, dass sie schneller zu Prüfergebnissen kommen als die ehemals zweispurige Prüfung im Verbund mit der DPR? Voll besetzt sind diese Referate ausgehend von aktuellen Stellenausschreibungen jedenfalls noch nicht.

DPR-Prüfer übernommen

Auch stellt sich die Frage, ob die derzeit bei der BaFin arbeitenden Wirtschaftsprüfer in der Lage sind, entsprechende Bilanzierungsmängel zuverlässig zu erkennen. In Ermangelung hinreichender Bewerber hat die BaFin die Wirtschaftsprüfer der DPR übernommen, obwohl sie die Fehler im Fall Wirecard gerade dort verankert sah und den Vertrag mit der DPR daraufhin sehr zügig gekündigt hatte. Bei den extern besetzten Wirtschaftsprüfern stellt sich die Frage, ob diese hinreichend marktgerecht bezahlt werden, um Personal zu akquirieren, das auch großen Kapitalgesellschaften auf den Zahn fühlen kann. Ausgeschrieben sind die Stellen nach TVöD 13 bis A 14 (für Beamte). Nur in Ausnahmefällen soll bei entsprechender Eignung und Qualifikation ein außertarifliches Gehalt möglich sein. Den Abstand zu marktüblichen Gehältern für hoch qualifizierte Wirtschaftsprüfer muss man bei diesen Voraussetzungen wohl als erheblich bezeichnen.

Insgesamt gilt: Die BaFin muss Hinweise auf Bilanzierungsmängel künftig deutlich ernster nehmen und bilanzkontrollrechtliche Prüfverfahren schneller einleiten. Prüfverfahren, die erst nach Verweigerung des Testats zum Abschluss kommen, schaden dem Vertrauen der Marktteilnehmer in die Integrität des Finanzmarkts. Anders gewendet muss eine zentrale Forderung des Scholz-Plans zum Umbau der BaFin endlich mit Leben gefüllt werden: „Insbesondere soll die BaFin künftig stärker präventiv agieren und Verdachtsfällen in der Bilanzkontrolle schneller und effizienter nachgehen können.“ Ansonsten drohen Skandale in Dauerschleife – was das Ziel einer „Weltklasse“-Aufsicht konterkariert.

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