Bayerischer Datenschutz und BaFin

Krypto-Start-up Worldcoin arrangiert sich mit deutschen Behörden

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat kein grundsätzliches Problem mit Worldcoin. Auch die BaFin befindet sich nur in einer Phase der Beobachtung des Kryptoprojektes von OpenAI-Gründer Sam Altman.

Krypto-Start-up Worldcoin arrangiert sich mit deutschen Behörden

Worldcoin arrangiert sich mit den Behörden

Bayerischer Datenschutz und BaFin im kritischen Austausch mit Krypto-Start-up

bg Frankfurt

Das von OpenAI-Chef Sam Altman gegründete Kryptoprojekt Worldcoin steht unter verschärfter Beobachtung der Behörden. Nachdem in der vergangenen Woche die Aktivitäten in Kenia aufgrund des Einschreitens des dortigen Innenministeriums gestoppt werden mussten, wurde nun bekannt, dass auch deutsche Behörden die Worldcoin-Geschäfte kritisch durchleuchten.

Zum einen ist der bayerische Datenschutz aktiv geworden. Behördenchef Michael Will hat entsprechende Gerüchte nun gegenüber der Nachrichtenseite Coindesk bestätigt. Der am 24. Juli gestartete "Review" des Bayerischen Landesamts für Datenschutz läuft noch. Die Behörde ist zuständig, da Worldcoin einen Teil des Data Managements über eine Niederlassung in Erlangen betreibt. Will stellte klar, dass Worldcoin vor Aufnahme der Betriebstätigkeit zwar eine Notifizierung hätte machen sollen, aber vorab keine Zustimmung bei den deutschen Behörden einzuholen brauchte. Man sei jetzt aber in gutem Kontakt mit Worldcoin, und das Start-up kooperiere.

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Worldcoin teilte dazu mit, dass man alle Vorschriften zum Datenschutz einhalte inklusive der General Data Protection Regulation (GDPR). In Europa laufen die Geschäfte über die Worldcoin-Dachorganisation Tools for Humanity. Der Datenschatz von Worldcoin besteht zunächst aus dem beim Scan der Iris erzeugten Hash (ein einmaliger Code, der gespeichert wird), der zur digitalen Identifizierung eines Worldcoin-Kunden dient. Diesen Vorgang der pseudonymisierten persönlichen Daten untersuchen EU-Datenschutzbehörden, berichtet Coindesk. Hochgeladen in der App, erhält ein Kunde dann 25 WLD-Coins, die hauseigene Kryptowährung. Die bislang im Umlauf befindlichen WLD haben dem Datenanbieter Coinmarketcap zufolge eine Marktkapitalisierung von 218 Mill. Euro.

Keine formalen Ermittlungen

Dass Worldcoin damit ein womöglich registrierungspflichtiges Finanzgeschäft betreiben könnte, hat nun auch die BaFin auf den Plan gerufen. Es sei aber noch nicht klar, ob Worldcoin ein erlaubnispflichtiges Geschäft betreibe, so ein Sprecher der Aufsicht am Mittwoch. In einem früheren Pressebericht wurde der Eindruck erweckt, die BaFin habe Ermittlungen gestartet. Tatsächlich befindet sich die Aufsicht aber eher im Stadium der Beobachtung. Wo die BaFin in der Regel nicht eingreift, ist die sogenannte "passive Dienstleistungsfreiheit", wenn deutsche Anleger ein rein englisches Online-Angebot ohne direkten Bezug zum deutschen Markt nutzen.

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Wenn sich ein Unternehmen ohne die notwendige Erlaubnis über eine Webseite oder App in deutscher Sprache an den deutschen Markt wendet, geht die BaFin dem grundsätzlich nach. Allerdings hat die Webseite von Worldcoin keine Option für die deutsche Sprache. In Berlin hat das Start-up aber ein Ladengeschäft, in dem es die Scans durchführt und in dem wohl auch die Hashes initiiert werden. Ob das den Anfang eines Finanzgeschäftes darstellen kann, erscheint derzeit eher unwahrscheinlich.

Was den Datenschutz angeht, so stellte Behördenchef Will klar, dass in der Dokumentation von Worldcoin eine klare Unterscheidung zwischen dem Scan und dem Identifizierungscode getroffen werde, der aus den biometrischen Daten erzeugt wird. Also werde man nun prüfen, ob die Scan-Daten wirklich, wie von Worldcoin versprochen, gelöscht werden.

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