Zu viel Regulierung würgt die Anlageberatung in Banken ab

DAI-Umfrage belegt schädliche Wirkung von Beratungsprotokoll und Produktinformationsblättern

Zu viel Regulierung würgt die Anlageberatung in Banken ab

bg Frankfurt – Die zunehmende Regulierung drängt Banken aus der Anlageberatung insbesondere zu Aktien. Einer Studie des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zufolge haben sich 22 % der Kreditinstitute komplett aus der Aktienberatung zurückgezogen. Bei weiteren 65 % der Institute wurde die Zahl der Kundengespräche pro Berater zur Aktienanlage deutlich verringert. Ausschlaggebend für das Zurückfahren der Wertpapierberatung sind für die Umfrageteilnehmer (449 Banken) vor allem das Beratungsprotokoll sowie das Produktinformationsblatt. Überwältigendes Votum89 % der Studienteilnehmer bezeichnen das Beratungsprotokoll als einen der Gründe für ihren Rückzug aus der Aktienberatung, 77 % die Pflicht, bei jeder Kaufempfehlung für Einzelaktien ein Produktinformationsblatt bereitstellen zu müssen. Die noch in der Aktienberatung aktiven Institute attestieren Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt einen “geringen Nutzen”. Nur knapp ein Viertel bzw. ein Drittel empfindet diesen zusätzlichen Dokumentationsaufwand als nützlich.Eine Folge aus dem erhöhten Regulierungsaufwand ist ein Rückzug der Bankenberatung aus der Fläche. 39 % der Institute haben ihre Aktienberatung zentralisiert und bieten diese nur noch in der Hauptgeschäftsstelle an, zeigt die Umfrage. Im Gegenzug steigt der Anteil des beratungsfreien Aktiengeschäfts bei 57 % der Banken stark an und bei 29 % liegt er leicht höher. Von diesem Trend zum beratungsfreien Wertpapiergeschäft profitieren die Direkt- und Onlinebanken. Das DAI stellt in Frage, “ob der Kauf eines Wertpapiers ohne vorherige Beratung in der Intention des Gesetzgebers oder im Interesse der Anleger liegt”.Für das DAI ist damit der regulierungsbedingte Rückzug der Banken aus der Aktienberatung evident. Die Studienergebnisse zeigten, dass der Gesetzgeber die Regulierung der Anlageberatung im Sinne der Anleger neu justieren müsse. Dabei bezieht sich das DAI auf die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, “die Zweckmäßigkeit und Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen regelmäßig zu prüfen”. Das DAI regt nun an, dass Anleger im Beratungsgespräch auf eigenen Wunsch auf ein Protokoll verzichten können. Diese Verzichtsmöglichkeit könne an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie den Grad der Erfahrung eines Anlegers. In der Debatte müsse berücksichtigt werden, dass “ein nennenswerter Anteil von Kunden auf Formalien wie Beratungsprotokolle verzichten möchte”. Zudem sollte das Produktinformationsblatt für Einzelaktien und einfache Anleihen abgeschafft werden. Denn dies würde den europäischen Vorgaben zu den Basisinformationsblättern für Anlageprodukte entsprechen, die ab 2016 gelten. Aktien und Anleihen sind in der EU-Verordnung ausgenommen. Ferner weist das DAI darauf hin, dass sich auch in einer Umfrage des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums ein Fünftel der Verbraucher dafür aussprach, auf die Dokumentation in der Beratung zu verzichten.