Zweifel an Rechtsbasis von EZB-Kreditregister

EU-Abgeordneter pocht auf stärkere Beteiligung

Zweifel an Rechtsbasis von EZB-Kreditregister

fed Brüssel – Der Europäischen Zentralbank (EZB) drohen wegen ihres Vorhabens für die Einrichtung eines – vor allem wegen seines Umfangs – umstrittenen Kreditmelderegisters (Anacredit) noch mehr hitzige Diskussionen mit dem EU-Parlament. Der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold spricht dem Projekt – zumindest so, wie es bisher vorbereitet worden ist – die erforderliche rechtliche Basis ab. Zwar begrüßt Giegold die Tatsache, dass die EZB den aktuellen Entwurf für das Melderegister veröffentlicht und um Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit gebeten habe. “Nichtsdestotrotz ändert das nichts daran, dass die gegenwärtige Rechtsbasis für das Projekt Anacredit nicht ausreicht und ausgeweitet werden muss”, erklärt Giegold in seiner Kommentierung, die er an die EZB gesandt hat. Die Zentralbank fordert er auf, “nachzuholen, was durch die Bestimmungen in der EU-Verordnung für die gemeinsame Bankenaufsicht vorgesehen ist und was bislang vernachlässigt wurde.”Das zentrale Argument des grünen Finanzexperten, der bereits eine Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten organisiert hat, der sich 900 Vorstandsmitglieder deutscher Kreditinstitute anschlossen, zielt darauf, dass Anacredit nicht der Definition des Rechtsbegriffs “Statistik” entspricht, auf den sich die EZB beruft. In den Rechtstexten nämlich, auf denen das Vorhaben des Melderegisters fußt, bezeichne Statistik die Sammlung aggregierter Informationen, die ein “kollektives Phänomen” charakterisierten. Anacredit hingegen diene nicht nur statistischen, sondern erklärtermaßen auch aufsichtsrechtlichen und finanzmarktüberwachenden Zwecken. Daher aber, so folgert Giegold, müsse Anacredit nicht einfach nur das vereinfachte Rechtsverfahren der Statistik-Verordnung durchlaufen, sondern müsse sich auf die entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung für die Bankenaufsicht gründen. Die allerdings verlangten eine frühzeitige öffentliche Konsultation und umfassende Transparenzpflichten gegenüber dem EU-Parlament.Auch aus einem anderen Grund äußert der Europaabgeordnete Vorbehalte: Der Kreditwirtschaft gegenüber gebe es die verbriefte Zusage, dass niemand gezwungen werde, wegen der Informationspflichten gegenüber der EZB seine Rechnungslegungsstandards anzupassen. Banken jedoch, die nach HGB oder anderen nationalen Standards bilanzierten, sähen sich nun vor das Problem gestellt, dass sie im Rahmen von Anacredit Daten liefern müssten, die auf der Kalkulation nach dem internationalen Standard (IFRS) beruhten. Giegold macht zudem datenschutzrechtliche Vorbehalte geltend. Der bloße Verweis auf entsprechende EU-Vorgaben reiche nicht.Sorgen – vor allem um die Kleinbanken – machen sich nicht nur die Grünen, sondern auch die Christdemokraten Burkhard Balz und Markus Pieper. Sie fordern, Kleinkredite bei Anacredit auszunehmen und die aktuell vorgesehenen Schwellenwerte entsprechend anzuheben. Ansonsten befürchten die beiden Christdemokraten eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kleinerer und mittelgroßer Banken.