EU-Kommission plant Ende Februar ersten Aufschlag
EU-Kommission plant Ende Februar ersten Aufschlag
Die EU-Kommission will am 26. Februar beweisen, dass sie es mit der angekündigten Verringerung der Berichtspflichten Ernst meint. Sie plant daher die Vorstellung eines so genannten Omnibus-Pakets.
Von Detlef Fechtner
In Brüssel haben die Lobbyisten kurz vor Weihnachten doch noch mehr zu tun, als sie es noch vor Wochen erwartet haben. Denn verschiedene Vertreter der EU-Kommission, darunter der für Bürokratie-Abbau zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis, haben signalisiert, dass die EU-Behörde gerade intensiv damit beschäftigt ist, ein so genanntes Omnibus-Paket zu schnüren. Es soll darauf zielen, die Berichtspflichten vor allem bei der nicht-finanziellen Berichterstattung, also dem Nachhaltigkeits-Reporting, zu verringern. Viele Vertreter organisierter Wirtschaftsinteressen sind deshalb aktuell bemüht, ihre spezifischen Wünsche für reduzierte Berichtspflichten in der EU-Kommission vorzutragen und einzuspeisen, damit sie im Omnibus-Paket berücksichtigt werden.
Gesetz oder Kommunikation?
Übereinstimmenden Quellen zufolge soll das Paket bereits am 26. Februar vorgestellt werden, also noch innerhalb der ersten 100 Tage seit dem Amtsantritt der neuen EU-Kommission am 1. Dezember. Über den Inhalt der Initiative herrscht noch Ungewissheit. Vieles spricht dafür, dass bisher noch keine zusammenfasssenden Papiere in der EU-Kommission erstellt worden sind, vielmehr noch über verschiedene Elemente diskutiert wird. Es scheint bislang noch nicht einmal abschließend entschieden zu sein, ob Ende Februar Gesetzesvorschläge oder nur eine Kommunikation präsentiert wird. Das dürfte auch daran liegen, dass mehrere Generaldirektionen an der Vorbereitung beteiligt sind – neben Finanzmarktregulierung (FISMA) auch Justiz und Verbraucher (JUST) und Binnenmarkt und Industrie (GROW).
Eines der zentralen Ziele der Initiative, so verlautet aus den EU-Institutionen, sei die Vereinheitlichung (Streamlining) der Frequenzen und des Umfangs der Berichte, die von Unternehmen im Zuge ihrer Nachhaltigkeits-Berichterstattung verlangt werden. Zu diesem Zweck werden unbestätigten Berichten zufolge Anpassungen von drei EU-Regelwerken in Betracht gezogen: der Taxonomie-Verordnung, der Nachhaltigkeits-Reporting-Richtlinie (CSRD) und des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD).
Dynamisches Impact Assessment
Zudem gilt die Einführung eines verpflichtenden, dynamischen Impact Assessment als möglich. Eine solche dynamische Evaluierung würde nicht nur einmalig anlässlich der Vorlage des EU-Kommissionsentwurfs für einen legislativen Akt erstellt, sondern im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert werden. Hintergrund dieser Überlegung ist die Tatsache, dass sich häufig durch Änderungsanträge in Rat oder Parlament der Aufwand des Reporting im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens deutlich erhöht.
Schließlich gehen in Brüssel Spekulationen darüber um, die EU-Kommission werde Ende Februar längere Übergangszeiten bis zum Inkrafttreten einzelner, spezifischer Meldepflichten vorschlagen.
Auch wenn grundsätzlich breites Einvernehmen darüber herrscht, dass eine Verringerung der Berichtslast notwendig ist, gehen die Meinungen über das geplante Omnibus-Paket auseinander. In einzelnen nationalen Delegationen wird bezweifelt, dass im Februar ein großer Wurf zu erwarten sei – und deshalb für ein systematischeres Vorgehen, inklusive eines Berichts-Memorandums, plädiert. Juristen sorgen sich um die Planungssicherheit, wenn an den drei genannten Rechtstexten Änderungen vorgenommen werden, aber nicht synchron an der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) oder der EU-Entwaldungs-Verordnung. Zudem werden Bedenken geäußert, dass im Falle von Änderungen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angesichts der Vielzahl beteiligter Ausschüsse im EU-Parlament (ECON, ITRE, JURI, BUDG) und beteiligter Ministerien (Finanzen, Justiz) am Ende eine wirklich ambitionierte Initiative der EU-Kommission wenig Umsetzungschancen habe.
Ein Viertel weniger
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wiederum steht unter einem gewissen Erwartungsdruck. Schließlich hat sie im Sommer 2024 in die „Mission Letter“ an die EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare die Formulierung aufgenommen: „Sie müssen dazu beitragen, die Berichtspflichten um mindestens 25 % - und für Kleine und Mittlere Unternehmen um mindestens 35 % - zu mindern.“