Keine Sommerpause für Lobbyisten
Keine Sommerpause für Lobbyisten
Von Michael Marray, Frankfurt
Die Gesetzgebungsverfahren in Brüssel müssen zwar aktuell pausieren. Denn zunächst einmal muss sich das neue EU-Parlament formieren und es muss beschlossen werden, wer die Berichterstattung welcher Dossiers übernehmen wird. Zudem warten die EU-Beamten ab, welche EU-Kommissare künftig für ihre Generaldirektionen zuständig sind, bevor sie neue Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren einspeisen. Trotzdem hat die Finanzindustrie und insbesondere ihre Brüsseler Interessensvertreter in diesem Sommer einige Arbeit auf dem Tisch. Denn eine ganze Reihe von Konsultationen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sind im Gange.
Eine ganze Reihe von Konsultationen
Die Konsultation zu den technischen Standards für die europäische Verordnung über grüne Anleihen läuft bis zum 14. Juni. Die ESMA wird die Rückmeldungen prüfen und voraussichtlich im vierten Quartal einen Abschlussbericht veröffentlichen und den Entwurf der technischen Standards der Europäischen Kommission bis spätestens 21. Dezember 2024 zur Genehmigung vorlegen.
Eine Konsultation zu möglichen Änderungen des Rechtsrahmens für Ratingagenturen läuft bis zum 21. Juni. Entwürfe technischer Standards und Leitlinien, die bestimmte Anforderungen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) zur Aufdeckung und Verhinderung von Marktmissbrauch, zum Anlegerschutz und zur operativen Widerstandsfähigkeit - drittes Konsultationspapier - läuft bis zum 25. Juni.
Bis zum 7. August läuft eine Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen zur Überprüfung der OGAW-Richtlinie (UCITS) über zulässige Vermögenswerte. Zudem wird im Rahmen der Konsultation zum MiFIR-Überprüfungspaket um Rückmeldungen bis zum 28. August gebeten. Ebenfalls am 28. August endet die Frist der Konsultation zum MiFIR Review Package mit den Schwerpunkten Consolidated Tape und Data-Reporting Services.
Nach diesen Arbeiten auf Stufe 2 sollten Anfang September die ersten Anzeichen für die Richtung der neuen Finanzdienstleistungsregulierung während des nächsten fünfjährigen Gesetzgebungszyklus in Brüssel zu erkennen sein. Dann dürften die Vorarbeiten beispielsweise für eine Novelle der EU-Verbriefungsregeln in eine entscheidende Phase eintreten.