BaFin verhängt Geldbuße gegen Umweltbank
Umweltbank muss Strafe zahlen
wbr Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Umweltbank ein Bußgeld in Höhe von 520.000 Euro verhängt. Hintergrund sind Mängel in der WpHG-Compliance-Funktion in den Jahren 2020 bis 2023. Die Bank war in diesem Zeitraum nicht ausreichend aufgestellt. Die BaFin sieht hierin Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und betont die zentrale Bedeutung einer funktionierenden Compliance-Funktion für Kundenschutz und Marktintegrität.
Bereits 2023 gab es Ärger
Bereits im Juni 2023 hatte die Aufsicht der Umweltbank Maßnahmen auferlegt, um die Geschäftsorganisation zu verbessern. Im Februar 2024 wurde die Bank verpflichtet, Vorkehrungen zur Einhaltung zentraler WpHG-Vorgaben zu treffen. Zur Überwachung dieser Maßnahmen setzte die BaFin einen Sonderbeauftragten ein. Die Umweltbank verweist darauf, dass mittlerweile viel investiert worden sei und mit Dietmar von Blücher seit Anfang 2024 ein neuer CEO an Bord sei.
Die Sanktionen treffen die Bank inmitten eines Transformationsprozesses. Trotz eines Verlusts vor Steuern in Höhe von 8,5 Mill. Euro im Jahr 2024 konnte das Nürnberger Institut durch die Auflösung von Vorsorgereserven einen Jahresüberschuss von 0,7 Mill. Euro ausweisen. Für 2025 peilt die Bank auf AG-Ebene wieder einen Vorsteuergewinn an. Seit Jahresbeginn hat die Aktie der Umweltbank rund 19% an Wert verloren.