Pfandbriefbanken dringen auf Lockerung der Taxonomie-Regeln
Pfandbriefbanken dringen auf Lockerung der Taxonomie-Regeln
Gemeinsamer Forderungskatalog mit Wohnungswirtschaft
fed Brüssel
Deutschlands Pfandbriefbanken und Wohnungsgesellschaften betonen einen Monat vor der Präsentation einschneidender Korrekturen der EU-Kommission an der Taxonomie-Verordnung, welche Änderungen sie für besonders wichtig halten. Die Spitzenverbände VDP und GdW machen sich erstens für die Lockerung von Regeln stark. So sollen die Anforderungen an einen Neubau in Bezug auf dessen Primärenergiebedarf nicht länger über die Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude hinausgehen. Renovierungen sollen auch dann als taxonomiekonform gelten, wenn sie Energieeinsparungen von weniger als 30% erzielen. Und ein Gebäude soll nicht mehr sofort die Taxonomiekonformität einbüßen, weil es gegen eines der „Do Not Significant Harm“-Kriterien verstößt, etwa einen zu hohen Wasserdurchlauf hat. Zweitens wünschen sich die Verbände eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte, damit Gebäude, die sozial punkten können (etwa wegen niedriger Mieten), "damit die etwaige Nichteinhaltung einzelner ökologischer Vorgaben kompensieren“. Schließlich sprechen sich VDP und GdW dafür aus, die EU-Gesetzgeber sollten sich durchgängig daran orientieren, die energetisch schlechtesten Gebäude klimafreundlicher zu machen (Worst-first-Ansatz).
Am 26. Februar hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung angekündigt, die umfangreiche Anpassungen an der Taxonomie sowie beim Nachhaltigkeits-Reporting und am EU-Lieferkettengesetz vornimmt. Die Ansage lautet, dass Brüssel eine „beispiellose Vereinfachung“ empfehlen werde. Aktuell überschlagen sich deshalb die Lobbys mit der Auflistung von Maßnahmen, die dabei Berücksichtigung finden sollen.