Shell setzt sich gegen Klimaschützer durch
Shell setzt sich gegen Klimaschützer durch
Berufungsgericht kippt historisches Urteil von 2021
hip London
Shell hat sich vor dem Berufungsgericht in Den Haag gegen Klimaschützer durchgesetzt, die dem Ölkonzern 2021 eine schwere Niederlage beigebracht hatten. Ein Gericht ordnete damals an, dass der BP-Rivale seine CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 45% reduzieren müsse. Es bezog dabei die so genannten Scope-3-Emissionen, die bei der Verbrennung der Shell-Produkte bei Kunden entstehen, mit ein.
Milieudefensie und andere Umweltschutzorganisationen, die gegen Shell geklagt und dabei das Pariser Klimaschutzabkommen ins Feld geführt hatten, feierten die Entscheidung damals als „historischen Sieg“ und Wendepunkt.
Forderungen an Shell zurückgewiesen
Das Berufungsgericht wies die damals aufgestellten Forderungen an Shell nun zurück. Das Unternehmen trage als Ölkonzern zwar eine besondere Verantwortung dafür, seinen Treibhausgasausstoß herunterzufahren. Das werde allerdings nicht dadurch erreicht, dass man ein spezifisches Ziel vorgebe.
„Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, von der wir glauben, dass sie für die weltweite Energiewende, die Niederlande und unser Unternehmen die richtige ist“, sagte Shell-CEO Wael Sawan. Das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, bleibe das Zentrum der Strategie von Shell. Bis 2030 strebe das Management die Halbierung der operativen Treibhausgasemissionen an.
Kläger werden in Revision gehen
„Die erfolgreiche Berufung signalisiert zwar Firmen mit hohen Emissionen, dass sie vorerst vor der Anwendung internationaler Rechtsrahmen wie dem Abkommen von Paris und der Europäischen Menschenrechtskonvention sicher sind“, schrieb Joshua Sherrard-Bewhay, ESG-Analyst von Hargreaves Lansdown. „Allerdings könnte der Fall immer noch vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt werden.“ Die Kläger werden in Revision gehen.
Shell hatte argumentiert, dass das Abkommen von Paris Unternehmen keine Ziele vorgebe. Das müssten Regierungen tun, nicht Gerichte. Das Unternehmen sei auch nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich. Shell hatte 2021 noch eine Doppelstruktur.
„Das Berufungsgericht hat die berechtigte Kritik an dem Urteil des Bezirksgerichts aufgegriffen und die Bemühungen des Konzerns zur Senkung des Kohlendioxidausstoßes bei seiner Entscheidung berücksichtigt“, sagte Meike von Levetzow, Partnerin der Kanzlei Noerr. „Für Unternehmen sind Investitionen in Klimaschutz indes alternativlos, zumal sich neue Klagerisiken aus der Missachtung der ESG-Vorgaben ergeben können.“