Cum-ex-Urteil gegen Ulf Johannemann erwartet
30. Januar
Cum-ex-Urteil gegen Johannemann erwartet
tl Frankfurt
Im Cum-ex-Verfahren gegen den Ex-Steuerchef der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Ulf Johannemann und den früheren Manager der Maple Bank W. soll der vorsitzende Richter der 24. großen Wirtschaftsstrafkammer am LG Frankfurt Werner Gröschel am 30. Januar die Urteile sprechen (5/24 KLs-7480Js208433/21). Während die Staatsanwaltschaft für Johannemann fünfeinhalb Jahre gefordert hatte, will die Verteidigung zwei Jahre, die gegen eine Geldauflage auf Bewährung ausgesetzt werden. Größere Übereinstimmung gibt es beim zweiten Angeklagten. Sowohl die Anklagevertreter als auch die Verteidiger haben für ihn Bewährungsstrafen gefordert. Die Staatsanwälte halten außerdem 63.000 Euro Geldstrafe für angemessen, während Verteidigerin Astrid Lilie auf W.s prekäre finanzielle Lage verweist. Trotzdem stellt sie eine Geldstrafe in das Ermessen des Gerichts.