Cum-ex

Hanno Berger muss sich Landgericht Bonn stellen

Der Steueranwalt Hanno Berger hat vergeblich dagegen gekämpft, sich der deutschen Justiz zu stellen. Ab Anfang April steht er im Cum-ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn.

Hanno Berger muss sich Landgericht Bonn stellen

lee

Montag, 4.4.:

Nachdem die Schweiz ihn der deutschen Justiz übergeben hat, muss sich der Steueranwalt Hanno Berger gleich zwei Strafprozessen wegen Cum-ex-Prozessen zulasten der Steuerkasse stellen. Los geht es am ersten Montag im April am Landgericht Bonn, wo unter dem Aktenzeichen 62 KLs 2/20 bereits vor gut einem Jahr das Verfahren gegen den 71-Jährigen eröffnet wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor, bei denen ein Schaden für die Staatskasse von 278 Mill. Euro entstanden sein soll.

Wie bei den drei abgeschlossenen Cum-ex-Strafprozessen geht es um die Transaktionen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Berger soll den Kontakt zwischen Warburg und dem flüchtigen Wertpapierhändler Paul Mora hergestellt haben und die Geschäfte eingefädelt haben.

Auch in dem Verfahren am Landgericht Wiesbaden, in dem er voraussichtlich am 12. April erstmals erscheinen wird, gilt Berger als Schlüsselfigur. In den unter dem Aktenzeichen 6 KLs – 1111 Js 27125/12 behandelten Fällen soll er der HypoVereinsbank, an deren Londoner Handelstisch Mora damals tätig war, den inzwischen verstorbenen Milliardär Rafael Roth als Kunden zugespielt haben. Die von ihm beauftragten Cum-ex-Geschäfte verursachten einen Steuerschaden von etwa 106 Mill. Euro. Beide Prozesse werden parallel geführt.