BaFin denkt bei ICO-Anfragen um
dm Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin erwägt, ihre Entscheidungen zu Initial Coin Offerings (ICOs) künftig schriftlich mitzuteilen. Das hat BaFin-Referatsleiter Thomas Höhlein auf der Primärmarktkonferenz des Deutschen Aktieninstituts erklärt. Es gebe einen großen Bedarf, dass sich die BaFin schriftlich äußere, aber in der Bindungswirkung mache es keinen Unterschied, ob eine Entscheidung mündlich oder schriftlich mitgeteilt werde. “Wir prüfen aber, Entscheidungen im ICO-Bereich künftig schriftlich bekannt zu machen.” Zeitlich legte sich die BaFin dabei nicht fest. Die Aufsicht hat bisher im Bereich ICO allein rund 130 Voranfragen zur Prospektpflicht erhalten. ICOs sind umstrittene alternative Finanzierungsarten.—– Bericht Seite 17