Binären Optionen droht in Deutschland Dauerverbot

BaFin stellt Allgemeinverfügung zur Diskussion

Binären Optionen droht in Deutschland Dauerverbot

sts Frankfurt – Die BaFin bereitet ein dauerhaftes Verbot des Vertriebs binärer Optionen an Kleinanleger in Deutschland vor. Die Aufsicht will einer Sprecherin zufolge damit vorbereitet sein für den Fall, dass die europäische Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht ESMA ihr temporäres Verkaufsverbot dieser spekulativen Produkte nicht verlängert. Es handele sich um “eine reine Präventivmaßnahme”, so die Sprecherin.Die ESMA hat erst kürzlich das seit 2. Juli geltende Vertriebsverbot für binäre Optionen vom 2. Januar an für weitere drei Monate verlängert. Sie kann solche Interventionen immer nur zeitlich befristet durchführen. Ob es eine Verlängerung über Anfang April hinaus geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.Mit dem nationalen Verbot will die BaFin nun vorbereitet sein, falls die ESMA nicht weiter den Vertrieb dieser Produkte am Kleinanleger unterbindet. Der Entwurf einer entsprechenden Allgemeinverfügung steht bis zum 20. Dezember zur Konsultation. Bei binären Optionen spekulierten die Anleger auf ein eindeutiges Ergebnis, etwa ob ein Index zu einem Zeitpunkt oberhalb oder unterhalb einer festgesetzten Marke liegt. Tritt das von ihnen erwartete Ergebnis nicht ein, verlieren sie oft ihren gesamten Einsatz.”Binäre Optionen stellen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ein besonders verlockendes Angebot für Kleinanleger dar”, betont BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. “Sie können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.”