DAI für Ansparverfahren mit Aktien
Um die deutsche Altersvorsorge zukunftsfest zu machen, sollte nach Meinung des DAI ein Ansparverfahren mit Aktien eingeführt werden. Das Institut hat eine Studie veröffentlicht, die aufzeigt, mit welchen funktionierenden Lösungen andere Industrienationen bereits seit Jahren arbeiten.ck Frankfurt – In der laufenden Diskussion über eine Reform der deutschen Altersvorsorge meldet sich das Deutsche Aktieninstitut (DAI) mit dem Vorschlag zu Wort, ein Ansparverfahren mit Aktien einzuführen. Das Institut stellte gestern eine Studie über die Altersvorsorge anderer Industrienationen vor, aus der hervorgeht, dass andere Länder einen wesentlich höheren Aktienanteil in der Altersvorsorge aufweisen als Deutschland und die in Aktien investierten Rentenbeiträge in diesen Ländern Erträge von bis zu 10 % p. a. aufweisen.Das DAI ist der Auffassung, dass die Zeit drängt und ein Ansparverfahren entsprechen zeitnah eingeführt werden sollte. In einem Pressegespräch verwies Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des DAI, auf drei Problematiken der Altersvorsorge in Deutschland. Durch die Niedrigzinsphase sei der Vermögensaufbau in Deutschland nicht gerade gefördert worden. Es gebe eine geringe Aktienakzeptanz, nur jeder sechste Deutsche halte direkt oder indirekt Aktien. Durch den demografischen Wandel werde das Rentenniveau bis zum Jahr 2060 von derzeit 48,2 % auf 41,2 % sinken. Die Beiträge müssten von unter 20 % auf 27,2 % des Bruttoeinkommens steigen. Bereits jetzt sei die Subventionierung des Rentensystems durch Bundesmittel mit 94 Mrd. Euro, was mehr als 30 % der Ausgaben der Rentenversicherung entspreche sehr hoch, und der Subventionsbeitrag werde bis zum Jahr 2022 auf 110 Mrd. Euro ansteigen.Um die Lücke zu schließen, so Bortenlänger, müssten 4 % des Bruttoeinkommens in die Hand genommen werden und sei eine Verzinsung mit 4 % notwendig. 4 % gebe es nur mit Aktien. Viele Länder setzten bereits viel stärker als Deutschland auf ein Ansparverfahren bzw. Kapitaldeckung mit Aktien, die OECD empfehle, die Renten mit einer Mischung aus Ansparverfahren und Umlageverfahren zu finanzieren.Laut der Studie des DAI liegt Deutschland weit hinter den untersuchten anderen Industrieländern zurück. Demnach hängen die Renten hierzulande noch zu 75 % vom Umlageverfahren ab. In anderen Ländern wie etwa die Schweiz und den Niederlanden liegt der Anteil des Ansparverfahrens bei 43 % bzw. 70 %, der OECD-Durchschnitt liegt bei 31 %. Ferner sind Aktien in der Altersvorsorge in Deutschland unterrepräsentiert. Auf Dividendentitel entfallen in der betrieblichen Vorsorge 17 % des angelegten Vermögens auf Aktien (siehe Grafik). Opt-out-LösungAuf Basis der Untersuchung leitet das DAI Vorschläge für eine seiner Meinung nach geeignete Lösung ab. So spricht es sich gegen eine obligatorische Einbeziehung aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wie etwa in Australien aus, sondern plädiert für ein Opt-out nach britischem Vorbild. Dort werden die Arbeitnehmer automatisch in die Vorsorge einbezogen, sofern sie nicht widersprechen. Bortenlänger zufolge soll Freiwilligkeit gewahrt werden, gleichzeitig aber den Arbeitnehmer ein “Schubs” Richtung kapitalgedeckter Vorsorge mit Aktien gegeben werden. Da Gebühren zu Lasten der Rendite gehen, sollen ferner kostengünstige sowie einfache Standardlösungen angeboten werden, damit auch die Arbeitnehmer mitgenommen werden können, die sich nicht auskennen oder sich nicht um die Anlage selber kümmern wollen.Wichtig ist dem DAI ferner der Verzicht auf Kapitalgarantien. Sie machten Renten zwar planbarer, hätten aber gravierende Nachteile. So entstünden ertragsbelastende Kosten durch die notwendige Absicherung und hätten einen konservativen Anlagestil mit Schwerpunkt auf Anleihen zur Folge, was einen geringeren Aktienanteil und geringere Ertragschancen zur Folge habe. Je länger der Anlagehorizont, desto unwahrscheinlicher seien Verluste mit Aktienanlagen. Bei Ansparphasen von 30 und mehr Jahren seien Garantien überflüssig, und international werde zunehmend darauf verzichtet. Ferner regt das DAI den Verzicht auf feste Anlagegrenzen. Diese seien international weniger üblich und gälten in Deutschland beispielsweise für Lebensversicherungen. Stattdessen spricht sich das Institut für gesetzliche Sorgfaltspflichten, die eine Risikodiversifizierung beinhalten und den langfristigen Anlagehorizont berücksichtigen. Arbeitnehmer sollten dem DAI zufolge aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung auch nach Renteneintritt in der Auszahlungsphase mit Aktien höhere Erträge erwirtschaften. Ein Entnahmeplan, der gestaffelte Umschichtungen vorsehe, verhindere auch, dass zum Renteneintritt das gesamte Aktienvermögen wegen einer möglicherweise gerade dann eingetretenen Krise unter Wert verkauft werden müsse. Daher sei ohne weitere Bedingungen ein Entnahmeplan mit angemessenem Aktienanteil zu ermöglichen.