ESMA macht Ausnahmen beim London-Doppellisting
wbr Frankfurt – Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat mitgeteilt, dass Anleger aus der EU auch im kommenden Jahr Aktien in London handeln können, sofern diese eine Notierung in britischen Pfund aufweisen. Damit ist für diese Gruppe von Papieren eine Übergangslösung gefunden worden.Als Begründung für die Entscheidung führt die ESMA an, dass Aktien mit Doppellisting in London und Pfund-Notierung lediglich 1 % des EU-Aktienhandelsvolumens ausmachen und dass es sich außerdem um weniger als 50 Aktien dreht; dazu zählen z. B. Tui und IAG. Für eine derart geringe Zahl könne man eine Ausnahme machen, da der Handel als nicht systematisch eingestuft werden könne. Diese Hintertür lässt die Regelung in Artikel 23 der europäischen Finanzmarktverordnung Mifid/Mifir offen.Eine Übergangslösung für den grenzüberschreitenden Aktienhandel ist notwendig, da angesichts des Brexit bisher keine Vereinbarung zwischen der EU und Großbritannien bezüglich des Handels von Wertpapieren besteht. Grundlage ist dabei, dass die Märkte beziehungsweise Handelsplätze als mit der EU gleichwertig eingestuft werden, das sogenannte Äquivalenzprinzip.Für die Mehrzahl der doppelt gelisteten Aktien im grenzüberschreitenden EU-Handel ist mit der aktuellen Entscheidung der ESMA noch keine Lösung gefunden. Dabei geht es insbesondere um Aktien, die ein Euro-Zweitlisting in London haben – wie etwa Ryanair. Die Rede ist von mehr als 6 000 Papieren dieser Art.Für ein Listing in London spricht aus Sicht der Emittenten die Liquidität. Jetzt gilt es abzuwarten, inwieweit die EU und Großbritannien in den laufenden Gesprächen vorankommen und sich im Anschluss daran auch für den Bereich des Aktienhandels über die Grenzen hinweg eine Vereinbarung findet.