SERIE: DIE REFORM DER DAX-INDEXREGELN (1) - PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Rechnungslegung im Fokus

ck - Das Vorhandensein eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat soll nach den Vorschlägen der Deutschen Börse für Unternehmen der Dax-Auswahlindizes Pflicht werden. Bis auf 14 erfüllen derzeit alle Indexunternehmen diese Voraussetzung. Einen...

Rechnungslegung im Fokus

ck – Das Vorhandensein eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat soll nach den Vorschlägen der Deutschen Börse für Unternehmen der Dax-Auswahlindizes Pflicht werden. Bis auf 14 erfüllen derzeit alle Indexunternehmen diese Voraussetzung.Einen Standard für den Prüfungsausschuss formuliert der Deutsche Corporate-Governance-Kodex. Danach soll der Aufsichtsrat “einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich – soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist – insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst”. Die Rechnungslegung umfasse insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB.