Geschäftsbericht

Bundesbank mit operativem Verlust

Die Bundesbank hält dank der Auflösung von Rückstellungen trotz operativem Verlust die schwarze Null. Ob die Notenbank diese aber auch in den kommenden Jahren halten kann, ist fraglich.

Bundesbank mit operativem Verlust

Nur dank der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1 Mrd. Euro kann die Bundesbank für 2022 einen Verlust vermeiden und eine schwarze Null verkünden. Im vergangenen Jahr seien durch die Zinswende „besondere finanzielle Belastungen“ entstanden, wie Bundesbankpräsident Joachim Nagel am Mittwoch in Frankfurt bei der Vorstellung des Geschäftsberichts sagte. Hintergrund für die operativen Verluste ist zum einen der Anstieg der US-Kapitalmarktzinsen, der zu einem Wertverlust der Devisenreserven der Bundesbank führte.

Vor allem sind die Verluste jedoch eine Folge der geldpolitischen Maßnahmen der Krisenjahre. So hat etwa das Eurosystem aus Europäischer Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken in den vergangenen Jahren zur Unterstützung der Konjunktur und zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie billionenschwere Anleihekaufprogramme aufgelegt. Die Bestände an Bonds werfen derzeit aber nur geringere Zinsen ab. Auf der anderen Seite müssen die Euro-Notenbanken im Zuge der Zinswende den Geschäftsbanken nun wieder höhere Zinsen zahlen für deren Einlagen bei der Notenbank.

Aktuell summiert sich die von den Geschäftsbanken beim Eurosystem geparkte Liquidität auf fast 4 Bill. Euro. Diese ist innerhalb der Zentralbanken jedoch höchst unterschiedlich verteilt. Allein bei der Bundesbank sind rund 30% geparkt, was dazu führt, dass die deutsche Notenbank mit über 30 Mrd. Euro einen beträchtlichen Teil dieser Zinsaufwendungen schultern muss.

Die Bundesbank steht mit ihren operativen Verlusten beileibe nicht allein da. Eine ganze Reihe von Zen­tralbanken hat zuletzt rote Zahlen vermeldet oder diese in Aussicht gestellt – darunter die US-Notenbank Fed oder die Schweizer Nationalbank (SNB), die Anfang Januar einen Rekordverlust von 134 Mrd. Euro für 2022 prognostizierte. Die EZB kam nur deshalb mit einer schwarzen Null davon, weil auch sie Rückstellungen auflösen konnte, die den Verlust von 1,6 Mrd. aufgrund hoher Zinsausgaben und Abschreibungen auf Wertpapiere ausgleichen konnten (vgl. BZ vom 24. Februar).

Für die Notenbanken sind hohe Verluste jedoch keine Existenzbedrohung, da sie nicht auf Profite ausgerichtet sind, sondern auf die Erfüllung ihres Mandats. Diese Aufgaben können sie auch mit negativem Eigenkapital erfüllen, wie Beispiele aus Tschechien und Israel zeigen. Auch Nagel verwies auf diesen Unterschied zu Geschäftsbanken und zitierte die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Notenbanken „können nicht im herkömmlichen Sinne zahlungsunfähig sein, da sie im Prinzip mehr Geld ausgeben können, um ihren Verpflichtungen in der Landeswährung nachzukommen, und sie müssen gerade wegen ihres einzigartigen Zwecks keine aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllen“.

Vollkommen unproblematisch sind die Verluste deswegen jedoch nicht. Die Reputation der Notenbanken in der Öffentlichkeit kann leiden, vor allem dann, wenn gleichzeitig das Inflationsziel deutlich verfehlt wird. So heißt es auch bei der BIZ: „Entscheidend ist, dass Episoden des negativen Eigenkapitals oder der Rekapitalisierung seitens der Regierungen nicht als Gelegenheit gesehen werden, Druck auf die Art und Weise auszuüben, wie die Zentralbank ihre Aufgaben wahrnimmt.“

Die Bundesbank stimmte am Mittwoch darauf ein, dass die schwarze Null der Notenbank in den kommenden Jahren fallen könnte. Noch stehen 19,2 Mrd. Euro an Rückstellungen in der Bilanz, die die Bundesbank in den vergangenen Jahren sukzessive aufgebaut hat. „Auf der Grundlage verschiedener Berechnungen dürfte unsere Risikovorsorge auch im laufenden Jahr noch ausreichen. In den Folgejahren werden die Belastungen unsere finanziellen Puffer aber wahrscheinlich übersteigen“, sagte Nagel. In diesem Fall werde die Bundesbank einen Verlustvortrag ausweisen, bis der Verlust durch zukünftige Gewinne abgedeckt wird. Eine Verpflichtung der Bundesrepublik zum unmittelbaren Ausgleich der Kapitallücke gibt es nicht. Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling betonte, die Bundesbank-Bilanz stehe „auf felsigem Grund“, dies erleichtere es der Institution, „über einen gewissen Zeitraum Verluste zu verkraften“.

Dennoch sollte den Konvergenzberichten der EZB zufolge eine Notenbank innerhalb eines vertretbaren Zeitraums mit einem angemessenen Kapitalbetrag ausgestattet sein, um den Grundsatz der finanziellen Unabhängigkeit zu wahren. Eine lang anhaltende Kapitallücke könnte die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik des Eurosystems beeinträchtigen.

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