Sonderprüfung

Immobilienkonzern Adler sieht sich entlastet

Eine Untersuchung von 800.000 Dokumenten der Adler Group, die bei der im April 2022 abgeschlossenen Sonderprüfung zurückgehalten wurden, hat nach Angaben des Immobilienkonzerns keinen belastenden Befund gebracht.

Immobilienkonzern Adler sieht sich entlastet

hek Frankfurt

Eine externe Überprüfung von 800 000 ursprünglich zurückgehaltenen Kommunikationsdokumenten hat nach Angaben der Adler Group keinen belastenden Be­fund zutage gefördert. Dem Untersuchungsbericht zufolge enthalte der Datenbestand keine Informationen, wonach Adler-Gesellschaften Ge­schäfte mit nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt hätten, die einem Drittvergleich nicht standhalten. Auch seien keine Informationen entdeckt worden, die für einen Abschlussprüfer einer der Gesellschaften der Gruppe relevant sein könnten, teilt das krisengeschüttelte­ Immobilienunternehmen mit.

Die untersuchten Dokumente wie E-Mails und Kalendereinträge spielen in der Adler-Krise eine wichtige Rolle. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass der Immobilienkonzern noch immer keinen Abschlussprüfer hat. Adler hatte die Dokumente KPMG Forensic bei der Sonderprüfung zu den Anschuldigungen des Shortsellers Fraser Perring vorenthalten. Daraus entwickelte sich letztlich das Zerwürfnis zwischen der als Netzwerk organisierten Prüfungsgesellschaft und Adler.

KPMG Luxembourg versagte nämlich daraufhin dem Jahresabschluss 2021 der Adler Group das Testat. Der sogenannte Disclaimer of Opinion wurde damit begründet, dass der Zugang zu bestimmten Informationen über verbundene Unternehmen und Personen verwehrt worden sei. Daher könne man nicht beurteilen, ob die buchhalterische Behandlung dieser Vorgänge angemessen sei. Die von der KPMG AG geprüfte deutsche Tochter Adler Real Estate erhielt ebenfalls kein Testat. Seither weigert sich KPMG, das Adler-Mandat weiterzuführen. Selbst eine gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Berlin Charlottenburg zum Ab­schlussprüfer für 2022 von Adler Real Estate hat KPMG abgelehnt.

Die Überprüfung der E-Mails hat eine internationale Anwaltskanzlei vorgenommen, deren Name in der Mitteilung nicht genannt wird. Dem Vernehmen nach handelt es sich um White & Case, die Adler seit Jahren berät, zuletzt bei der Umstrukturierung von Anleihen, und auch Unternehmen aus dem Adler-Umfeld wie Aggregate unterstützt hat.

Der Bericht werde einem künftigen Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt, versichert Adler. Die Adler-Group-Aktie reagierte am Dienstag mit einem kurzen Kurssprung um gut ein Fünftel, gab die Aufschläge aber rasch wieder ab.

Die KPMG-Sonderprüfung brachte zahlreiche Mängel bei Adler ans Licht, lieferte aber keinen Beleg für systematischen Betrug. Perrings Firma Viceroy hatte den Vorwurf erhoben, ein Netzwerk um den Investor Cevdet Caner habe das Unternehmen ausgeplündert. Caner bestritt die Anschuldigungen.

Bei der Sonderprüfung hatte KPMG Forensic den Angaben zufolge 3,9 Millionen Dokumente angefragt. Davon seien 3,1 Millionen vollständig offengelegt worden, 800 000 aber nur eingeschränkt, was Adler mit dem Anwaltsprivileg (Attorney-Client Privilege) begründet. Nach dieser Regelung ist vertrauliche Kommunikation mit Rechtsberatern geschützt. Hätte man die geschützten Dokumente einem Dritten offengelegt, der wie KPMG kein Anwalt ist, wäre das Anwaltsprivileg entfallen, argumentiert Adler. Dann hätten diese Dokumente in einem möglichen Rechtsstreit der gegnerischen Partei ebenfalls offengelegt werden müssen. Das hätte den Verwaltungsrat nach Darstellung von Adler einem „nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko“ ausgesetzt.

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