Abschöpfungen bei Strom- und Ölkonzernen werden konkreter
ahe Brüssel
Die Pläne der EU-Kommission zur Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne im Energiesektor konkretisieren sich. Einem neuen Entwurf der geplanten Gesetzesmaßnahmen zufolge, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch offiziell vor dem Europaparlament in Straßburg vorstellen will, soll auf dem Strommarkt eine Preisobergrenze beim Verkauf von Strom von 180 Euro je Megawattstunde (MWh) eingezogen werden. Darüber berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters. Die Obergrenze soll für alle Stromproduzenten gelten, die kein Gas zur Erzeugung nutzen. In der vergangenen Woche hatte ein Gesetzentwurf der Brüsseler Behörde noch eine Preisobergrenze von 200 Euro je MWh vorgesehen.
Geplant ist auch eine Abschöpfung von Gewinnen bei Ölkonzernen oder auch Raffinerien. Diese sollen nach den Plänen der EU-Kommission einen einmaligen „Solidaritätsbeitrag“ bezahlen, und zwar eine Abgabe von einem Drittel jenes Gewinns, der noch höher als ein Fünftel über dem Durchschnitt des zu versteuernden Gewinns der vergangenen drei Jahre liegt. Dieser genannte Wert ist eine Mindestabgabe, über die die einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch hinausgehen können.
Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft dringt bereits auf eine rasche Einigung: Am 30. September soll es auf einem weiteren Sondertreffen der EU-Energieminister eine Verständigung über die Kommissionsvorschläge geben, zu denen auch verpflichtende Vorgaben zum Stromsparen gehören. Dies soll die zuletzt explodierenden Preise abfedern helfen.
EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis erinnerte unterdessen im Europaparlament daran, dass es im Corona-Wiederaufbaufonds noch ungenutzte Kreditmöglichkeiten im Volumen von 225 Mrd. Euro gibt, die die EU-Staaten ebenfalls zur Bewältigung ihrer Energieprobleme in Anspruch nehmen könnten. „Die Mitgliedstaaten können Darlehen beantragen, um zusätzliche Investitionen und Reformen zu finanzieren – auch die bereits geplanten“, sagte Dombrovskis. Zudem könnten die Regierungen bereits genehmigte Ausgabenpläne ändern, da der Krieg in der Ukraine die eigentlichen Genehmigungsbedingungen verändert habe.