Finanzplatz Deutschland

Ampel-Koalition rudert beim Zukunftsfinanzierungsgesetz zurück

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat im parlamentarischen Verfahren Federn gelassen. Neue Möglichkeiten für Investments von Fonds in erneuerbare Energien landen in der Warteschleife.

Ampel-Koalition rudert beim Zukunftsfinanzierungsgesetz zurück

Zukunftsfinanzierungsgesetz kommt light

Fondsinvestments in erneuerbare Energie gestrichen – Mitarbeiterkapitalbeteiligung nur noch leicht verbessert

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat im parlamentarischen Verfahren Federn lassen müssen. Die Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage auf mehr Berechtigte führt zu Enttäuschung bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Neue Möglichkeiten für Investments von Fonds in erneuerbare Energien wurden in die Warteschleife geschickt.

wf Berlin

Die Ampel-Koalition hat beim Zukunftsfinanzierungsgesetz deutliche Abstriche von ihren ursprünglichen Plänen gemacht. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss einen Gesetzentwurf, der auch hinter den Hoffnungen der Marktteilnehmer zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und der unterentwickelten Finanzierung über Wachstumskapital zurückbleibt. Zeitlich unbestimmt vertagt wurde die Möglichkeit für Investmentfonds, Kapital in Anlagen für erneuerbare Energien auf Freiflächen unterzubringen. Die bessere steuerliche Flankierung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen fällt viel magerer aus. Kreditkonsortien können nun doch nicht mit der erhofften Umsatzsteuerbefreiung rechnen. Allein mehr Anleger dürfen sich über die Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro bis 123 Euro pro Jahr – je nach Anlageform – freuen, weil die Einkommensgrenze auf 40.000/80.000 Euro (Ledige/Verheiratete) verdoppelt wurden.

Die Fondsbranche hatte während des Gesetzgebungsverfahrens für eine steuerliche Flankierung der aufsichtsrechtlichen Möglichkeit geworben, in erneuerbare Energien zu investieren. Dabei ging es um die schon bestehende Option von Investments in Solaranlagen auf Gewerbeimmobiliendächern. Diese wird bislang kaum genutzt, da Fonds wegen strikter steuerlicher Vorgaben sogar ein Statusverlust droht. Neu hinzukommen sollten mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Investments auf Freiflächen wie Ackerland. Auch dort hätte es einer steuerlichen Flankierung bedurft, damit diese Option tatsächlich genutzt wird.

Aufgeschoben ins Ungewisse

Die Ampel hat die steuerlichen Regelungen nun auf ein noch undatiertes Jahressteuergesetz 2024 geschoben und die aufsichtsrechtliche Öffnung für die Freiflächeninvestments gleich mit. Dies hat der Ausschuss in einer Protokollnotiz zum Zukunftsfinanzierungsgesetz festgehalten. Für Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, ist nicht nachvollziehbar, dass die Koalition die Möglichkeit für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen auf den letzten Metern aus dem Regierungsentwurf gestrichen hat. "Damit vergibt sie die Chance, Fonds stärker an der Finanzierung der Energiewende zu beteiligen", sagte Richter der Börsen-Zeitung.

An diesem Freitag berät der Bundestag den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung abschließend. Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte die Verschlechterungen bei dem "vielversprechenden Projekt" zur Stärkung von Kleinanlegern, Kapitalmarkt und Wachstumsunternehmen sowie zur Beschleunigung der grünen und digitalen Transformation. "Davon ist fast nichts übriggeblieben", konstatierte sie. Für Unionsberichterstatter Stefan Müller wurde das Zukunftsfinanzierungsgesetz soweit entkernt, dass es seinem Namen nicht mehr gerecht werde. Die CDU/CSU will dem verbliebenen Rest gleichwohl zustimmen.

Deutschland hat Nachholbedarf

Die zurückgebliebene Finanzierung über Wachstumskapital hierzulande sollte untern anderem über eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung beflügelt werden. Anstelle der geplanten Erhöhung des steuerlichen Freibetrags auf 5.000 Euro im Jahr steigt der Freibetrag von aktuell 1.450 Euro aber nur auf 2.000 Euro. Die steuerfreie Frist, um die so genannte Dry-Income-Problematik zu vermeiden – also die Besteuerung ohne Cash-Zufluss, läuft nun schon früher ab: nach 15 Jahren anstelle der geplanten 20 Jahre. Ausgedehnt wurde die Mitarbeiterkapitalregelung auf vinkulierte Anteile, allerdings innerhalb von Konzernen gestrichen.

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