Gesetzesentwurf

Ampel modernisiert Staatsangehörigkeitsrecht

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht verständigt. Dieses soll auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken.

Ampel modernisiert Staatsangehörigkeitsrecht

Ampel modernisiert Staatsangehörigkeitsrecht

Koalition beschließt schnellere Einbürgerung – Mehrstaatlichkeit ermöglichen – Faeser: Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt

ahe Berlin

Die Bundesregierung ist sich über eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts einig. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht zum einen die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit vor. Zum anderen soll eine Einbürgerung künftig schon nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, in besonderen Fällen schon nach drei Jahren.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und zugleich auch die Staatsangehörigkeit der Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Auch künftig muss für einen Anspruch auf Einbürgerung eine Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden. Es gibt auch Ermessenseinbürgerungen mit geringeren Hürden.

Nach den Worten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht eine der wichtigsten Reformen der Ampel-Koalition. „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird“, betonte die SPD-Politikerin, die hofft, dass die neuen Regeln – je nach weiterem parlamentarischen Verfahren – Anfang 2024 in Kraft treten können. Verabschiedet werden muss das Gesetz vom Deutschen Bundestag, der Bundesrat muss formell nicht zustimmen. „Wir wollen, dass Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können.“ Die Zugewanderten würden künftig auch nicht mehr gezwungen sein, ihre alte Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität aufzugeben.

Faeser verwies bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in Berlin darauf, dass Deutschland dringend Fachkräfte benötige und es einen weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe gebe. Dieser sei nur zu gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil der hiesigen Gesellschaft werden könnten, so die Ministerin. „Auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland ist ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht deshalb ein entscheidender Schlüssel.“

Aktuell haben etwa 14% der Bevölkerung in Deutschland keinen deutschen Pass. Das sind etwas mehr als zwölf Millionen Menschen, von denen 5,3 Millionen bereits zehn Jahre oder länger in Deutschland leben. Im vergangenen Jahr haben lediglich etwas mehr als 168.500 Menschen in Deutschland die Einbürgerung beantragt. Im europäischen Vergleich fällt Deutschland nach Angaben des Innenministeriums mit einer Einbürgerungsrate von 1,1% stark ab. Die Rate beträgt in der EU insgesamt 2,0%. Faeser führte dies vor allem auch darauf zurück, dass Deutschland bislang keine Mehrstaatlichkeit zugelassen hat. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat sich nach ihren Worten unter anderem an den Regelungen in Frankreich und den USA orientiert.

Gemischte Reaktionen

Von Grünen und FDP kamen positive Reaktionen auf den Gesetzentwurf. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, kritisierte dagegen, die Ampel sende „die völlig falschen Signale, erst recht in der aktuellen Migrationskrise“. Mit der Verkürzung der Einbürgerungsfristen schwinde die Bedeutung der Einbürgerung als wichtiger Integrationsanreiz.

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